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Sachkontenrahmen DATEV SKR 03 zur EÜR ?

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    Sachkontenrahmen DATEV SKR 03 zur EÜR ?

    Moin,

    alle gängigen EÜR-Buchhaltungsprogramme verwenden den DATEV SKR 03 mit seinen über 1000 Konten. Warum eigentlich?
    Ist der nicht ziemlich überdimensioniert, weil zur Einnahmenüberschussrechnung die rund 100 Zeilen der Anlage EÜR genügen?

    Gruß
    Dieter​

    #2
    Kann ja sein, dass man das selber weiter aufdröseln will. In der EÜR gibt's nur "Sonstiges", aber im SKR03 viele Konten 49xy für diesen Bereich. Oder wenn man verschiedene 19%-Umsätze macht, kann man dafür die Konten 8400-8409 hernehmen (und nur die Summe in die EÜR schreiben). Klar, ein Unternehmer, dem das alles wurscht ist, kann praktisch gleich die 100 "EÜR-Konten" hernehmen und sonst nix; aber vielleicht will ja doch der eine oder andere geneuere (interne) Auswertungen für sein Geschäft...

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      #3
      Ja ok, vielleicht "der eine oder andere". Aber das ist kein Grund, die übrigen 90 % mit dem für die EÜR überdimensionierten SKR 03 zwangsbeglücken zu wollen. Oder hat es vielleicht andere Gründe, zum Beispiel weil alle Steuerberater mit Datev-Software arbeiten, so dass der SKR 03 einen nahtlosen Datenaustausch mit ihnen ermöglich​t? Oder hat es etwas mit der Elster-Schnittstelle zu tun, die zur automatischen Datenübertragung eventuell den SKR 03 benötigt?

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        #4
        Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
        Oder hat es etwas mit der Elster-Schnittstelle zu tun, die zur automatischen Datenübertragung eventuell den SKR 03 benötigt?
        Das ganz bestimmt nicht - Elster weiß nix von irgendwelchen Kontenrahmen

        Aber es ist natürlich schon so, dass man sich, wenn man einen Steuerberater hat und dem irgendwelche Daten schickt, wesentlich leichter tut, wenn man im SKR03 oder SKR04 gebucht hat.

        Ohne Steuerberater könnte man auch selber Konten 1 bis 17 erfinden und da drauf buchen Oder gar keine Konten, sondern Excel-Spalten zusammenzählen. Wer EÜR macht, ist ja nicht zu einer "richtigen" Buchführung verpflichtet.

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          #5
          Ganz genau. Weil die Buchführung schon von Gesetzes wegen (AO § 146 Absatz 5 Satz 1) aus einer geordneten Belegablage bestehen kann. Damit ist Excel nur eine begleitende, jederzeit - wie auch ein Taschenrechner - zulässsige Rechenhilfe. Es war nicht einfach, das meinem Finanzamt zu verklickern, aber dann haben sie es doch noch begriffen, nachdem ich ihnen mit dem BFH und dem AEAO gekommen bin.

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            #6
            Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen

            alle gängigen EÜR-Buchhaltungsprogramme verwenden den DATEV SKR 03
            Hallo Dieter,
            ich verstehe nicht ganz, wo das Problem liegt:
            Wer ein Buchhaltungsprogramm verwendet, lässt sich "automatisch" auf eine doppelte Buchführung ein.
            In der Software, die ich nutze, kann ich z.B. angeben, dass das Ergebnis eine EÜR sein soll - aber der Buchungsprozess ist der gleiche wie bei einem bilanzierenden Unternehmen.

            Ein reines "EÜR-Buchhaltungsprogramm" kenne ich gar nicht. Hast du mal ein Beispiel?

            Und natürlich kann jedeR mit EÜR ohne Buchhaltungsprogramm die Einnahmen und Kosten in anderer Weise strukturiert erfassen und die EÜR erstellen.
            ELSTER fordert keinen Kontorahmen in der Anlage EÜR.

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              #7
              Das Problem? Es ist nutzerunfreundlich, einen "EÜR-ler" mit dem DATEV SKR 03 zu behelligen, der nicht für die EÜR gemacht wurde. Abgesehen davon ist er auch nicht mit der EÜR kompatibel und muss programmintern erst noch synchronisiert werden. Was für ein Kranpf. Ich kenne zweii (mehr oder weniger schlechte) reine EÜR-Programme auf Excelbasis. Wie ich an anderer Stelle schon schrieb, kann man die Buchführung auch als geordnete Belegablage vornehmen. Dann dient Excel nur noch als ergänzende Rechenhilfe und ist dafür, genao so wie ein Taschenrechner, erlaubt.

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                #8
                Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                ... Ich kenne zweii (mehr oder weniger schlechte) reine EÜR-Programme auf Excelbasis. ..
                Wenn die den SKR 03 nutzen, solltest du die Kritik an die Programmierer schreiben.
                Mit der Anlage EÜR hat das nichts zu tun.

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                  #9
                  Zitat von Taunusmann Beitrag anzeigen
                  Es ist nutzerunfreundlich, einen "EÜR-ler" mit dem DATEV SKR 03 zu behelligen, der nicht für die EÜR gemacht wurde.
                  Wie kommst du darauf? Mit dem SKR03 kann man sowohl EÜR als auch Bilanz machen. Es gibt darin sogar wohldefinierte Konten für die EÜR:

                  elster336.png

                  elster337.png

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