Ich bin seit 2025 in einer Erbengemeinschaft zu der ein Haus gehört, das zum Teil vermietet ist. Hierzu habe ich eine „Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2025“ erstellt.
In der Anlage „FE-V-Objekt“, unter „2 Allgemeine Angaben“ habe ich in Zeile 6 den „Eigentumsübergang am“ eingetragen. Elster verlangt dabei zusätzlich auch einen Eintrag bei „Fertig gestellt am“ und bei „Notar- / Kaufvertrag vom“. Ansonsten kommt eine Fehlermeldung. Wie gesagt, es handelt sich um eine Erbengemeinschaft. Es gibt keinen Notar- oder Kaufvertrag.
Beim entsprechenden Formular von 2024 reichte eine Eintragung bei „Angeschafft am“.
Was tun?
In der Anlage „FE-V-Objekt“, unter „2 Allgemeine Angaben“ habe ich in Zeile 6 den „Eigentumsübergang am“ eingetragen. Elster verlangt dabei zusätzlich auch einen Eintrag bei „Fertig gestellt am“ und bei „Notar- / Kaufvertrag vom“. Ansonsten kommt eine Fehlermeldung. Wie gesagt, es handelt sich um eine Erbengemeinschaft. Es gibt keinen Notar- oder Kaufvertrag.
Beim entsprechenden Formular von 2024 reichte eine Eintragung bei „Angeschafft am“.
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