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Feststellung (ESt 1 B) 2025, Anlage „FE-V-Objekt“, Datum für Eigentumsübergang

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    Feststellung (ESt 1 B) 2025, Anlage „FE-V-Objekt“, Datum für Eigentumsübergang

    Ich bin seit 2025 in einer Erbengemeinschaft zu der ein Haus gehört, das zum Teil vermietet ist. Hierzu habe ich eine „Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) 2025“ erstellt.
    In der Anlage „FE-V-Objekt“, unter „2 Allgemeine Angaben“ habe ich in Zeile 6 den „Eigentumsübergang am“ eingetragen. Elster verlangt dabei zusätzlich auch einen Eintrag bei „Fertig gestellt am“ und bei „Notar- / Kaufvertrag vom“. Ansonsten kommt eine Fehlermeldung. Wie gesagt, es handelt sich um eine Erbengemeinschaft. Es gibt keinen Notar- oder Kaufvertrag.
    Beim entsprechenden Formular von 2024 reichte eine Eintragung bei „Angeschafft am“.
    Was tun?


    #2
    Ich war mal so frei, die vier inhaltsgleichen Themen in den Papierkorb zu verschieben.

    Kommentar


      #3
      Wie gesagt, es handelt sich um eine Erbengemeinschaft
      Eine Erbengemeinschaft tritt in die Fußstapfen des Erblassers, da ist das Anschaffungs- bzw. Fertigstellungsdatum des Erblassers als Rechtsvorgänger

      maßgeblich, nicht euer Erbeintritt. Ich habe dieser Tage auch die Anlage FE-V Objekt für eine Erbengemeinschaft ausgefüllt. Das hatte der Erblasser

      im Januar 1998 angeschafft, im Juni 1998 war es dann bezugsfertig. Der Erbfall ist erst 2016 eingetreten, aber das war nur 2016 für die Aufteilung der

      Gebäude-AfA von Bedeutung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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