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Fragen zur Firmenrente

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    Fragen zur Firmenrente

    Hallo,
    ich erhalte seit 2025 eine Firmenrente, in die nur der Arbeitgeber zwischen 1985-1995 eingezahlt hat (damals waren noch gute Zeiten).
    Hierzu habe ich eine normale Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
    Weshalb sind in Zeile 28 "Beiträge zur privaten KV, PV oder Mindestvorsorgepauschale" Werte eingetragen?
    In Zeile 29 steht "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." Hier ist auch ein Betrag eingetragen.
    Die Firmenrente wird ohne irgendwelchen Abzüge auf mein Konto ausbezahlt, da ich privat krankenversichert bin.

    Noch eine weitere Frage:
    Warum wird diese Lohnsteuerbescheinigung bei ELSTER in die Anlage N und nicht in die Anlage R oder R-AV eingelesen?
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Weshalb sind in Zeile 28 "Beiträge zur privaten KV, PV oder Mindestvorsorgepauschale" Werte eingetragen?
    Weil das bisher so geregelt ist. Der Wert unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung gehört nicht in die Einkommensteuererklärung.

    Da sind nur die Werte zu erfassen, die dir deine PKV über den Bescheingungsabruf liefert.

    In Zeile 29 steht "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag zu 8." Hier ist auch ein Betrag eingetragen.
    Der gehört in die Anlage N und zwar auf die Seilte 2 unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3 in die Zeile 12 der Anlage N

    Aus der BMG wird dein Versorgungsfreibetrag samt Zuschlag errechnet. Du solltest unbedingt den Bescheinigungsabruf nutzen, der

    trägt dir die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung automatisch richtig ein. Direkt vom Arbeitgeber bezahlte Betriebsrenten gehören zu

    den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, deswegen gibt es dafür eine Lohnsteuerbescheinigung. Sie sind nicht in der Anlage R-AV / bAV,

    sondern in der Anlage N zu erklären. Zum Thema Versorgungsbezüge siehe auch § 19 EStG:



    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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