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Verlustvortrag nachträglich beantragen – wie vorgehen?

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    Verlustvortrag nachträglich beantragen – wie vorgehen?


    Ich habe im letzten Jahr meine Einkommensteuererklärung für 2024 über ELSTER abgegeben. Dabei habe ich auf der ersten Seite leider das Feld „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ nicht angekreuzt. Jetzt möchte ich den Verlustvortrag nachträglich für 2024 beantragen.
    Ich habe gelesen, dass man dem Finanzamt eine „sonstige Nachricht“ schicken kann, aber dort muss man ein passendes Formular auswählen, und die Einkommensteuererklärung ist nicht auswählbar.
    Wie kann ich den Verlustvortrag für 2024 nachträglich korrekt beantragen? Ist es überhaupt möglich?​

    #2
    Hat sich denn ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte bei der Veranlagung 2024 ergeben und wenn ja, was ist damit passiert?

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      #3
      Hallo @InsideFA
      Ja, es entstand ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte, da meine Einnahmen 2024 unter dem Grundfreibetrag lagen. Dieser negative Betrag wurde in der Veranlagung 2024 nicht berücksichtigt bzw. habe ich keine Bescheinigung erhalten.

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        #4
        Ein negativer GdE steht in keinem Zusammenhang mit dem Grundfreibetrag. Was steht tatsächlich bei Gesamtbetrag der Einkünfte im Bescheid 2024?

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          #5
          Hallo,

          … da meine Einnahmen 2024 unter dem Grundfreibetrag lagen.​
          Unter dem Grundfreibetrag reicht aber nicht, es muss schon unter Null gewesen sein. War das der Fall?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            @InsideFAreckoner

            Ah! Jetzt ist mir alles klar, vielen Dank für die Erklärungen! (sorry ich bin da wirklich schlecht drin =) )​

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