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Bescheiddaten Kapitalerträge in Elster vs Steuerbescheinigungen von Bank

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    Bescheiddaten Kapitalerträge in Elster vs Steuerbescheinigungen von Bank

    Hallo.

    Ich und meine Frau haben Konten bei gleichen Banken. Bei den Bescheinigungen in Elster bzgl. "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag​" habe ich gesehen, dass bei Bank X nur meine Frau einen Bescheid in Elster hat, dieser aber die Kapitalerträge von mir mit beinhaltet. Für mich liegen in dem Fall keine Bescheiddaten vor.

    Da die insgesammt in Anspruch genommenen freigestellten Zinsen 2000 EUR überschreiten, müssen wir die Anlage KAP machen. Ich frage mich nun, ob ich die fälligen Beträge bei mir und meiner Frau eintrragen soll (wie es auf den Steuerbescheinigungen der Bank aufgeführt ist) oder alles bei der Frau (wie es in den Bescheinigungen in Elster steht) eintragen soll.
    Hinweis: Ich bin kirchensteuerpflichtig, Frau nicht.

    Danke für erhellende Tipps.

    #2
    Ich frage mich nun, ob ich die fälligen Beträge bei mir und meiner Frau eintrragen soll (wie es auf den Steuerbescheinigungen der Bank aufgeführt ist)
    Ja, ihr müsst eure Kapitalerträge gemäß den Steuerbescheinigungen der Banken erklären, die Mitteilungen der Banken über die freigestellten Kapitalerträge

    sind für die Erklärung nicht verwertbar und auch nicht maßgeblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zunächst ist da kein "Bescheid" drinnen, sondern die von der Bank übermittelten Daten. Die beinhalten lediglich die konkreten tatsächlich freigestellten Kapitalerträge egal ob zu hoch oder zu niedrig.

      In der Anlage KAP tragt Ihr Alles so ein, wie es in den Steuerbescheinigungen steht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Die beinhalten lediglich die konkreten tatsächlich freigestellten Kapitalerträge egal ob zu hoch oder zu niedrig.
        Wenn nicht versehentlich mehr als die maximal zulässigen 2.000 € freigestellt worden wären, bestünde allerdings bei nur inländischen Erträgen

        keine Verpflichtung, die Anlage KAP einzureichen. So ganz egal ist es also nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Die [von der Bank übermittelten Daten] beinhalten lediglich die konkreten tatsächlich freigestellten Kapitalerträge egal ob zu hoch oder zu niedrig.
          Stimmt doch genau so.

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            #6
            #2,#3: Bei mir ist für 2025 die für Elster abrufbare Bescheinigung über freigestellte Erträge der Bank I.. vom Betrag her korrekt. Leider hat die Steuerbescheinigung der Bank per Online-Postfach einen um ca. 120 € niedrigeren Betrag.

            Dieser entspricht genau den Zinsen eines erbfallbedingt 2025 auf mich übertragenen Sparkontos. Das Konto habe ich in 08/2025 auflösen lassen. Die von mir errechnten Zinsen entsprechen der Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem letzten vorherigen Kontostand.

            Mittels eines in den Menüs versteckten und nur mühsam gefundenen Kontaktformulars habe ich eine korrigierte oder ergänzende Steuerbescheinigung angefordert. (tel. Kontaktaufnahme wurde auch sehr erschwert).

            Sollte diese nicht kommen, dann werde ich wohl höhere Beträge deklarieren müssen als bescheinigt.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Stimmt doch genau so.
              Natürlich stimmt die Aussage, zu hohe Freistellungen führen aber zur Erklärungspflicht, zu niedrige bekanntlich nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Sollte diese nicht kommen, dann werde ich wohl höhere Beträge deklarieren müssen als bescheinigt.
                So richtig folgen kann ich noch nicht. Normalerweise sollte es so sein, dass die Bank die bis zum Sterbetag aufgelaufenen Zinsen dem Erblasser zuordnet,

                alle Kapitalerträge ab dem Sterbetag dann dem oder den Erben. Ein Alleinerbe könnte der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, bei einer Erbengemeinschaft

                ist das nicht möglich.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Sorry, war nicht so leicht zu erläutern, ohne zu ausführlich zu werden Daher folgende Ergänzungen:

                  Wir haben als Eheleute ein Sparkonto bei der gleichen Bank und EUR 250 für 2025 ff. freigestellt.

                  Nach Beantragung per Briefpost mit Antragsformular, Sterbeurkunde und Erbschein wurde das Konto der Verstorbenen zunächst auf mich umgeschrieben und etwas später auf meinen Wunsch aufgelöst. (Ich wollte keine 2 Apps der I.. Bank für Freigabezwecke haben f. Eheleute und Ehemann, falls das überhaupt geht.)

                  Zinsen für die Verstorbene bis zum Sterbetag sind nicht angefallen. Die wurden erst bei der Kontoauflösung ohne weitere Information auf den Auszahlungsbetrag aufgeschlagen.
                  Hierfür wurde ohne mein Zutun ein Teil der Freistellung, ca. 120 EUR verwendet. Dafür gibt es aber keine Bescheinigung.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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