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Anlage KAP, bekomme Warnung nicht weg

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    Anlage KAP, bekomme Warnung nicht weg

    die folgende Warnung kommt immer wieder:
    Anlage KAP: Die nicht ausgeglichenen Verluste aus der Veräußerung von Aktien sind identisch mit den Kapitalerträgen. Bitte überprüfen Sie, ob eine Falscheintragung vorliegt.

    Ich habe schon mit ganz einfachen Daten die Berechnung probiert, ohne dass sich etwas geändert hat. Die angenommenen Ausgangsdaten sind:
    Dividenden 1000, Aktienverluste 6000, Aktiengewinne 10000, einbehaltene Steuer 263,75 (Quelle+ Soli). Das Depot liegt bei IB (amerikanischer Broker, deshalb nur Quellensteuer für Dividenden einbehalten). Ich habe die angenommenen Beträge und die möglichen Eingabezeilen variiert, aber die Meldung bleibt. Die Meldung einfach ignorieren ?

    flomo07

    #2
    In welcher Zeile hast du denn welche Werte eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      in zeile 18 oder 19 : -4000, in 20 und 23: 1000 bzw. 6000 und in 37 und 38: 250 und 13, 75. Kann man eigentlich gar nicht anders verstehen.

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        #4
        Gewinne aus der Veräußerung von Aktien nach dem Eröffnungsbeitrag +10.000 - Verluste aus Aktienverkäufen in Höhe von 6.000 € ergibt

        einen Saldo von + 4.000 zuzüglich Dividenden in Höhe von 1.000 € ergibt für die Zeile 19 einen positiven Saldo in Höhe von 5.000 €.

        Warum trägst du die ausländische Quellensteuer in die Zeile 37 ein ? Soweit die anrechenbar ist (15%) gehört die m. E. in die Zeile 41.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Entschuldigung, natürlich muss in 19 5.000 Euro stehen, habe aus Versehen die 10.000 als 1.000 gerechnet. Steht aber richtig im Elster Formular. Die Quellensteuer ist eine deutsche Quellensteuer (Münchener Rück), daher muss volle Anrechnung sein, keine 15%. (auch ein Streitpunkt mit dem Finanzamt)

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            #6
            Wenn die Dividenden der deutschen Abgeltungssteuer unterlegen haben, stellt sich die Frage, ob die überhaupt in den Saldo der Zeile 19 gehören ?

            reckoner kennt sich da besser aus. Wir haben keine Kapitalerträge bei Instituten im Ausland und erklären unsere inländischen Erträge sowieso

            nur in dem Umfang, in dem wir dazu verpflichtet sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Hallo,

              Dividenden aus Deutschland bei einer ausländischen Bank sind etwas kompliziert.

              Ich verfahre dabei so, dass ich (nur) diese Dividenden als inländische Kapitalerträge erkläre. Also in Z7 die Bruttodividende, die Abgeltungssteuer in Z37 und den Soli in Z38.
              Wichtig ist dabei, den Soli auch getrennt einzutragen, sonst meckert die Plausibilitätsprüfung.
              Viele Broker bescheinigen einfach eine Summe​, da muss man dann den Steuerbetrag durch 26,375% teilen, das Ergebnis mal 25% rechnen (=Z37), und das wiederum mal 5,5% (Z38); ich hoffe es ist verständlich (sonst einfach mal Zahlen nennen, ich kann es dann vorrechnen).
              Noch komplizierter wird es, wenn steuerfreie Dividenden enthalten sind.

              Ohne Günstigerprüfung und Kirchensteuerpflicht kann man diese Dividenden aber auch einfach komplett weglassen, sie sind dann bereits abgegolten.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Charlie24 hat mich im ursprünglichen Thread an Reckoner verwiesen, habe dann danach gesucht und diesen Thread mit dem identischen Thema gefunden. Daher das Anhängen.

                nun zu Deinem Verfahren: bei einem Gespräch im Finanzamt erklärte mir die Sachbearbeiterin, dass deutsche Dividenden bei einem ausländischen Broker in Z 19 gehören. Kapiere ich nicht, der Text zu Z 7 ist ja eindeutig. Sie könne ja nicht wissen, was der Broker mit den einbehaltenen Beträgen mache. Ich solle eine Bescheinigung über die abgeführte deutsche Quellensteuer beibringen. Die Jahresabrechnung des Brokers genüge nicht. Der Fall geht jetzt zum Finanzgericht. dieser Fall betrifft allerdings die Erklärung für 2024.

                Meine aktuelle Eingangsfrage betrifft 2025, ich wollte alle Meckereien von 2024 vermeiden und alles so machen wie die Sachbearbeiterin es für richtig hielt, habe einige fiktive Daten genommen, um die Elster Berechnung schnell überprüfen zu können und bekomme immer die oben zitierte Warnung. Ein Fehler wird ja nicht angezeigt, das war ja in 2024 genau so.

                flomo07

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                  #9
                  Hallo,

                  meine Argumentation ist, dass eine ausländische Bank nicht schlechter gestellt werden darf als eine inländische. Deshalb muss die Quellensteuer/Abgeltungsteuer auch gleich behandelt werden.
                  Das eine gesonderte Bescheinigung gefordert wird hört man gelegentlich, das ist aber mehr als inkonsequent. Denn ausländische Quellensteuern werden schließlich auch einfach anerkannt, sogar mit Eigenbeleg.
                  Imho muss man nur nachweisen, dass es eine inländische Dividende mit Abgeltungsteuer war, und das sollte entweder aus den Abrechnungen hervorgehen, oder man rechnet es vor (Dividende laut Hauptversammlungsbeschluss 100 Euro, auf dem Konto sind aber nur 73,625 Euro angekommen, voilà​).

                  Das zu meiner rechtlichen Einschätzung.

                  In der Anlage KAP kann man solche Dividenden aber nun gar nicht erklären, es gibt keine Zeilen dafür. Z7 ist eigentlich nur für inländische Banken, und Z19 passt überhaupt nicht (da würden die Steuern nur angerechnet, und zwar auf 15% gedeckelt, was am Ende auf über 35% hinauslaufen würde). Daher rate ich - mit reinem Gewissen - dazu, Z7 und Z37/38 zu nehmen. Wenn es durchläuft, vielleicht automatisch, dann stimmt es, und wenn nicht muss man das halt separat klären, notfalls eben vor Gericht.
                  Trotzdem möchte ich noch sagen, dass man solche Aktien doch lieber bei einer inländischen Bank verwahren sollte.

                  Sie könne ja nicht wissen, was der Broker mit den einbehaltenen Beträgen mache.​
                  Was für ein Unsinn, und zwar gleich mehrfach. Erstens wird beispielsweise die US-Quellensteuer auch ohne Nachweis darüber, dass sie wirklich an den Staat abgeführt wurde anerkannt (belegt mit dem selben Dokument). Zweitens ist die Abgeltungsteuer eben eine richtige Quellensteuer (auch wenn der deutsche Staat es anders nennt), sprich: die Bank bekommt gar keinen Zugriff auf den Bruttobetrag, nur der Nettobetrag wird ihr ausbezahlt. Und drittens möchte die Sachbearbeiterin je einen Beleg von genau der Bank, der sie gleichzeitig unterstellt, sie könnte ja betrügen (sorry, aber wenn auf der Jahresabrechnung Quellensteuer steht, dann wird das sicher nicht an einen Tierschutzverein gespendet worden sein).

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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