Entfernungspauschale / Jobticket vom Nettolohn abgezogen

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  • Maya_Biene
    Neuer Benutzer
    • 29.03.2026
    • 6

    #1

    Entfernungspauschale / Jobticket vom Nettolohn abgezogen

    Dear All,

    ich habe eine Frage zum Jobticket und wie ich meine Aufwendungen ggf. noch in der Steuererklärung geltend machen kann.
    Ich habe bei der Entfernungspauschale bei Nummer 51 den Betrag eingegeben, der auf meine Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die
    Entfernungspauschale anzurechnen sind" geführt wird, eingetragen. Bzw. es wurde automatisch befüllt. Wenn ich das richtig verstehe ist das der Arbeitgeberzuschuss, der das Jobticket vergünstigt.
    Das Jobticket wird direkt auf meiner Lohnabrechnung vom Netto-Arbeitslohn abgezogen.
    Kann ich diesen Betrag (also das, was mir in Form des Job-Tickets vom Lohn abgezogen wird) noch irgendwo angeben? Es sind ja trotzdem Aufwendungen, die ich habe, um zu meiner Arbeitsstelle zu kommen. Oder geht das hier nicht?
    Danke schonmal für Eure Mühen!
    Viele Grüße
    Maya
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Kann ich diesen Betrag (also das, was mir in Form des Job-Tickets vom Lohn abgezogen wird) noch irgendwo angeben?
    Bei der Entfernungspauschale gibt man bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch deren Kosten an und zwar in Zeile 34 der Anlage N.

    Der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss wird automatisch davon abgezogen. Steuerliche Auswirkungen hat das allerdings nur, wenn deine

    gesamten Werbungskosten als Arbeitnehmer über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Maya_Biene
      Neuer Benutzer
      • 29.03.2026
      • 6

      #3
      Ahso, alles klar...dann wird das bei mir nicht so wesentlich sein...Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45997

        #4
        dann wird das bei mir nicht so wesentlich sein
        Selbst wenn steuerlich gar nichts dabei rauskommt, musst du die Kosten für das Jobticket erklären, sonst läufst du Gefahr,

        den dafür gewährten steuerfreien AG-Zuschuss nachversteuern zu müssen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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