Dear All,
ich habe eine Frage zum Jobticket und wie ich meine Aufwendungen ggf. noch in der Steuererklärung geltend machen kann.
Ich habe bei der Entfernungspauschale bei Nummer 51 den Betrag eingegeben, der auf meine Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die
Entfernungspauschale anzurechnen sind" geführt wird, eingetragen. Bzw. es wurde automatisch befüllt. Wenn ich das richtig verstehe ist das der Arbeitgeberzuschuss, der das Jobticket vergünstigt.
Das Jobticket wird direkt auf meiner Lohnabrechnung vom Netto-Arbeitslohn abgezogen.
Kann ich diesen Betrag (also das, was mir in Form des Job-Tickets vom Lohn abgezogen wird) noch irgendwo angeben? Es sind ja trotzdem Aufwendungen, die ich habe, um zu meiner Arbeitsstelle zu kommen. Oder geht das hier nicht?
Danke schonmal für Eure Mühen!
Viele Grüße
Maya
ich habe eine Frage zum Jobticket und wie ich meine Aufwendungen ggf. noch in der Steuererklärung geltend machen kann.
Ich habe bei der Entfernungspauschale bei Nummer 51 den Betrag eingegeben, der auf meine Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 17 "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen, die auf die
Entfernungspauschale anzurechnen sind" geführt wird, eingetragen. Bzw. es wurde automatisch befüllt. Wenn ich das richtig verstehe ist das der Arbeitgeberzuschuss, der das Jobticket vergünstigt.
Das Jobticket wird direkt auf meiner Lohnabrechnung vom Netto-Arbeitslohn abgezogen.
Kann ich diesen Betrag (also das, was mir in Form des Job-Tickets vom Lohn abgezogen wird) noch irgendwo angeben? Es sind ja trotzdem Aufwendungen, die ich habe, um zu meiner Arbeitsstelle zu kommen. Oder geht das hier nicht?
Danke schonmal für Eure Mühen!
Viele Grüße
Maya

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