Handwerkerleistungen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • funny
    Erfahrener Benutzer
    • 11.04.2010
    • 226

    #1

    Handwerkerleistungen

    Hallo,
    meine Frage: Was trage ich bei Rechnungsbeträge​ ein? Die kommplette Rechnung mit Mehrwertsteuer und Material?
    Und in der Zeile daneben --in darin enthaltene Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Umsatzsteuer​--- den Betrag der nur die Lohn-und Anfahrtskosten beinhaltet? darauf noch die 19% Mehrwertsteuer berechnen?

    Danke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Ja und ja ! Wenn der Umsatzsteueranteil für Arbeits- Maschinen- und Fahrtkosten nicht getrennt ausgewiesen ist, was der Regelfall ist,

    muss man die Nettobeträge extern addieren und die darauf entfallende Umsatzsteuer selbst berechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • funny
      Erfahrener Benutzer
      • 11.04.2010
      • 226

      #3
      Alles klar, wird gemacht.

      Kommentar

      Lädt...