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wie Laptop plus zusätzliche Komponenten in Anlage AVEÜR eintragen

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    wie Laptop plus zusätzliche Komponenten in Anlage AVEÜR eintragen

    Hallo allerseits,

    es wäre super, wenn mir bitte jemand weiterhelfen könnte. Vielen Dank schonmal vorab!

    Es geht um einen neu angeschafften Laptop plus zwei Speichererweiterungen, die nachträglich eingebaut wurden, wovon eine Komponente erst 3 Monate später gekauft wurde.

    Laptop: Kaufdatum August 2025 / Preis: 1.115,00 €
    zusätzliche Speicherkarte: Kaufdatum ebenfalls August / Preis 67,14 €
    zusätzlicher RAM: Kaufdatum November 2025 / Preis 113,44 €

    Anschaffungskosten insgesamt 1.295,58 €; ob Nutzungsdauer 1 oder 3 Jahre muss ich noch überlegen.

    Ich würde den Laptop in der Anlage AVEÜR jetzt folgendermaßen eintragen:

    Bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne GWG) / Kategorie „Andere“

    Anschaffungsdatum = Kaufdatum des Laptops

    bei Nutzungsdauer 1 Jahr:

    in 2025 (AfA komplette Anschaffungskosten minus 1 €):

    Anschaffungskosten/Buchwert zu Beginn: 0 €
    Zugang: 1.295,58 €
    AfA: 1.294,58 €
    Abgang: 0 €
    Den ermittelten Buchwert Ende von 1 € würde ich dann in dem Jahr, wenn der Laptop seinen Geist aufgibt, über Abgang endgültig abschreiben.


    bei Nutzungsdauer von 3 Jahren (Anschaffungskosten anteilig: 1.294,58 / 36 = 35,96 €/Monat):

    in 2025 (5 Monate):

    Anschaffungskosten/Buchwert zu Beginn: 0 €
    Zugang: 1.295,58 €
    AfA: 179,80 €
    Buchwert Ende = 1.115,78 €

    in 2026 (12 Monate):

    Anschaffungskosten: 1.295,58 €
    Buchwert Beginn: 1.115,78 €
    AfA: 431,52 €
    Buchwert Ende = 684,26 €

    in 2027 (12 Monate):

    Anschaffungskosten: 1.295,58 €
    Buchwert Beginn: 683,26 €
    AfA: 431,52 €
    Buchwert Ende = 251,74 €

    in 2028 (7 Monate):

    Anschaffungskosten: 1.295,58 €
    Buchwert Beginn: 252,74 €
    AfA: 251,74 €
    Buchwert Ende = 1 €

    Würde das so stimmen?

    Trotz (oder gerade wegen) der ganzen Sucherei nach Antworten im Internet bin ich unsicher, wie ich das Ganze in der Anlage AVEÜR eintragen muss, weil ja eine Komponente erst später, aber noch im selben Jahr angeschafft wurde.

    Außerdem fiel der letzte Laptop unter GWG bzw. ist kein anderer Computer mehr vorhanden. Ist es dann richtig, dass im Feld Anschaffungskosten bei einjähriger Nutzungsdauer bzw. bei 3 Jahren im ersten Jahr nichts eingetragen wird?

    Vielen Dank und beste Grüße
    mountie
    Zuletzt geändert von mountie; 01.04.2026, 19:27.

    #2
    Ich habe die AVEÜR nicht vor Augen und antworte nur kurz: Seit einigen Jahren u.a. Computerhardware im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden, in der AVEÜR entsprechend einzutragen.

    Du darfst auch länger abschreiben. Dann nach meiner Erinnerung von 08-10/25 ohne die nachtägliche Erweiterung abschreiben.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Danke timote für Deine Antwort :-)

      Beste Grüße und schöne Ostern

      Kommentar

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