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Veräußerungsgewinn meines Gewerbebetriebs wird in 3-facher Höhe angesetzt?

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    Veräußerungsgewinn meines Gewerbebetriebs wird in 3-facher Höhe angesetzt?

    Kann mir jemand sagen, warum in der Funktion "Prüfen und berechnen" der Veräußerungsgewinn meiner 50% Anteile an einer GmbH in 3-facher Höhe angesetzt wird?

    Ich habe in Anlage G folgendes eingegeben (Zahlen nur als Beispiel). Die Angaben wurden mir von einem KI-Tool so genannt:
    Zeile 85: eine Veräußerung i. S. d. § 17
    Zeile 86: Beteiligungsquote: 50%
    Zeile 87: Höhe des veräußerten Anteils: 50%
    Zeile 88 Veräußerungspreis​: 50000
    Zeile 89 Verkaufskosten: 2000
    Zeile 90 Anschaffungskosten: 10000
    Zeile 93 Veräußerungsgewinn: 38000 (Preis - Summe der Kosten)
    Zeile 94 60% automatisch berechnet: 22800

    Hier scheint alles zu stimmen.

    Wenn ich jetzt auf "Prüfen und Steuer berechnen" klicke dann werden keine Fehler gemeldet, aber in der detaillierten Aufstellung wird unter
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    aus Veräußerungsgewinnen ... 68400 (genau 3 * 22800) angezeigt.
    Einkünfte.... 68400

    Ist das ein Fehler in der Elsterberechnung oder habe ich etwas falsch eingegeben?

    #2
    Ich erhalte mit den gleichen Werten das zutreffende Ergebnis von 22.800.

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Das ist sehr merkwürdig. Ich habe meine Eingaben mehrfach überprüft, zwischenzeitlich auch den PC neu gestartet und komme mit den realen Zahlen, die sich wirklich nur durch einen Faktor von den genannten unterscheiden, in der detaillierten Anzeige der durch die Prüfung berechneten Steuerwerte auf den 3-fachen Wert.
      Im Formular selber wird alles korrekt angezeigt.

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        #4
        Ich habe es gerade noch einmal mit genau den hier genannten Zahlen berechnen lassen und mir wird in der "Steuerberechnung" in der Spalte "Ehemann" wieder Folgendes angezeigt.
        Einkünfte aus Gewerbebetrieb
        aus Veräußerungsgewinnen . . . . . . . . . . . . . 68.400
        Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68.400

        Unter Ehefrau stehen keine Angaben.

        Ich werde mich nach Ostern doch an einen Steuerberater wenden. Ein Unternehmensverkauf ist ja zumindest für mich eine einmalige Angelegenheit.

        In diesem Sinne: frohe Ostern​

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          #5
          Ich kenne mich mit Aneilsverkäufen nicht aus. Was mir einfiele, wäre Vorzeichenfehler, falsches Feld oder, eher unwahrscheinlich, ein übernommer Vorjahreswert.

          Notfalls startest du einen neuen Testentwurf und gibst die Verkausdaten frisch ein. Dann kannst du vergleichen.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Danke für den Tipp mit dem Testentwurf. Das werde ich versuchen.

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              #7
              Ich habe nun einen Testentwurf gemacht, Ergebnis EUR 22.800 lt. Steuerberechnung.

              Das Feld 93 Veräußerungsgewinn kommt wegen verschiedener Varianten mehrfach vor, z.B. als Zeile 61. Mehrfacheingabe?

              Wenn du auf Versenden gehst, kannst du dir alle Eingaben komplett ansehen und fehlerhafte Eingaben ermitteln
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #8
                Ich habe einen Testentwurf Stück für Stück nachgestellt und den Effekt nachstellen können.
                Sobald ich die Anlage KAP für mich hinzufüge und zuerst die Eintragungen laut Steuerbescheinigung der Bank nur für mich eingebe wird der Veräußerungsgewinn 2-fach in der detaillierten Vorschau angesetzt. Wenn ich dann die Anlage KAP für meine Frau hinzufüge dann wird der Gewinn 3-fach angesetzt.

                In Anlage KAP habe ich Zeile 4 markiert (wurde auch durch den Import der Vorjahresdaten im Originalentwurf übernommen):
                "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge. Bei Zusammenveranlagung: Die Anlage KAP meines Ehegatten / Lebenspartners ist beigefügt.​"

                Wenn ich die Markierung entferne oder die in Zeile 5 hinzufüge kommen Fehlermeldungen in dem Sinne, dass ich Angaben tätige ohne Antrag auf Prüfung. Je mehr ich dann versuche, desto mehr Fehler.
                Also doch der Steuerberater.

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                  #9
                  Ein letzte Info:
                  Anfrage in KI-Tool Perplexity gibt als Antwort, dass das nur ein Effekt der Prüfung sei. Bei den hohen Beträgen verlasse ich mich aber doch lieber auf einen Steuerberater.

                  Zitat:
                  - Bei Zusammenveranlagung werden die Kapitalerträge beider Ehepartner in eine gemeinsame „Günstiger‑Prüfung“ eingerechnet, jeweils mit separater Anlage KAP pro Person.
                  - Wenn du bei dir die Anlage KAP einfügst, nimmt ELSTER deinen Veräußerungsgewinn einmal „voll“ in die Prüfberechnung auf.
                  - Wenn du danach eine Anlage KAP für deine Frau hinzufügst (auch wenn bei ihr keine eigenen Kapitalerträge drin stehen), interpretiert die Software die Veräußerungsgewinne oft als „zusätzlich“ und führt zur Prüfberechnung, wodurch der Gewinn scheinbar doppelt, dann dreifach erscheint.


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                    #10
                    Gibst du die Veräußerung denn auch in Anlage Kap ein? Lt. deinem Beitrag #1 wurde diese in Anlage G erfasst. In Anlage Kap darf sie dann sicherlich nicht nochmal stehen.

                    Anlage Kap: Nach meiner Erinnerung muss entweder Zeile 4 oder 5 ausgefüllt werden.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                      #11
                      Nein, die Veräußerung ist nur in Anlage G erfasst. Und in KAP nur Zeile 4 markiert bei mir und meiner Frau. In KAP taucht nichts anderes auf als die Angaben aus der Steuerbescheinigung der Bank, je zur Hälfte aufgeteilt für meine KAP und die meiner Frau.
                      Nur Angaben in Zeilen
                      grafik.png

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                        #12
                        Das klingt nach Programmfehler. Den könntest du unter hotline@elster.de melden. Der Steuerbescheid müsste aber trotzdem die richtigen Werte enthalten.
                        Ich werde versuchen, das mittels Anlage Kap nachzustellen, aber nicht sofort.

                        Wär natürlich blöd, wegen eines Programmfehlers einen StB einschalten zu müssen.
                        Zuletzt geändert von timote; Gestern, 13:50.
                        SCJ timote
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                          #13
                          Ich habe nun meinem Testentwurf mit bisher richtiger Steuerberechnung lt. #7 1x die Anlage Kap hinzugefügt. Eine Person B gibt es nicht. Ich habe zunächst mit Günstigerprüfung getestet und die von Bodi61 in #11 genannten Felder außer Zeile 17 mit Werten belegt. (Zeile 17 ist bei Günstigerprüfung nicht zulässig.)

                          Lt. Steuerberechnung erhöhte sich der Veräußerungsgewinn wie bei Bodi61 in #1 und #8 auf das Dreifache, € 68.400.

                          Bei Änderung der Testanordnung auf ohne Günstigerprüfung zeigt die Steuerberechnung "nur" den doppelten Wert € 45.600.

                          Auf jeden Fall liegt hier ein gravierender Programmfehler vor.
                          SCJ timote
                          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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