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Anlage EÜR; falsche Berechnung der Betriebsausgaben

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    Anlage EÜR; falsche Berechnung der Betriebsausgaben

    Hallo,

    ich habe in der Anlage EÜR, Zeile 73 die Kosten für die Dienstreisen eingegeben. Elster rechnet diesen Betrag aber nicht zu den Betriebsausgaben hinzu sondern zieht in ab !?!

    Wie kann man das richtig stellen?

    #2
    Zeile 73 ist für die Entfernungspauschale gedacht, also für die Fahrten Wohnung - erster Betriebsstätte. Dienstreisen sind oberhalb der Zeile 72

    zu erfassen. Falls mit PKW gefahren wird und das Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen gehört, gehören die in die Zeile 71, bei PKW

    im Betriebsvermögen müssen die Kosten ohne AfA in den Zeilen 68 bis 70 erfasst werden, die AfA des PKW in der AVEÜR. Dienstreisen

    mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehören auch in die Zeile 70.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ich habe mich leider vertan.

      Ich meinte die Zeile 72 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte. Dort habe ich einen Betrag eingesetzt, der die Betriebsausgaben vermindert und nicht erhöht hat!

      Was kann ich da tun!

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        #4
        Hallo,

        jetzt habe ich die EÜR für meine Frau gemacht.

        Hier ist ein ähnlicher Fehler.

        Die in Zeile 65 eingetragenen Kosten für ein Arbeitszimmer (EUR 1.260) werden nicht berücksichtigt als Betriebsausgaben.

        Hangt das mit den Eingaben in Zeile 107 (Einlagen) zusammen. Hier habe ich aber auch EUR 1.260 eingetragen

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          #5
          Hallo,

          Korrektur: Die EÜR meiner Frau passt (eigener Fehler)

          Aber mein Fehler besteht nach wie vor!

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            #6
            Aber mein Fehler besteht nach wie vor!
            In Zeile 72 der EÜR erfasst man die tatsächlichen Fahrtkosten, die auf die Fahrten Wohnung - erste Betriebsstätte entfallen, die

            umfassen bekanntlich Hin- und Rückweg. Steuerlich gibt es für diese Fahrten aber nur die Entfernungspauschale, die deshalb in

            Zeile 73 einzutragen ist. Der Betrag in Zeile 72 wird richtigerweise abgezogen, die Entfernungspauschale dann hinzugerechnet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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