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    Übungsleiterpauschale

    Hallo,
    in Anlage N Zeile 19 trage ich die Ehrenamtspauschale mit bis zu 840 € für 2025 ein. Ich finde aber keine Eintragung zur Übungsleiterpauschale. Die Elster Hilfe sagt in Zeile 27 eintragen. Es gibt aber keine Zeile 27. Ich benötige sowohl die Ehrenamtspauschale als auch die Übubgsleiterpauale.

    Könnt Uhr mir bitte sagen, wo ich die Eintragung vornehmen kann?

    Vielen Dank!

    #2
    In Anlage N Zeile 19 trage ich die Ehrenamtspauschale mit bis zu 840 € für 2025 ein. Ich finde aber keine Eintragung zur Übungsleiterpauschale.
    Die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale gehören beide in der Zeile 19 der Anlage N erfasst, wenn es sich um ein " Anstellungsverhältnis"

    handelt. Leider bietet die Zeile 19 keinen Mehrfachzeilenindex. Ein übersteigender Betrag wäre in Zeile 18 zu erklären.

    Bei echter selbstständiger Tätigkeit erfolgen die Einträge in der Anlage S auf Seite 5 Zeilen 57 und 58.
    Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 13:39.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

      Dann wurde also wieder etwas verschlimmbessert, da eigentlich beide Pauschalen für sich zu betrachten sind. Dann hätte man doch wenigstens die Hilfe anpassen können oder eine 2. Zeile einfügen... Ich bin angestellter und in der Freieilligen Feuerwehr Ausbilder...

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        #4
        Dann wurde also wieder etwas verschlimmbessert
        Wie kommst du jetzt darauf ? Außer der Zeilennummer hat sich da nichts geändert, vor 2025 war es eben die Zeile 22 der Anlage N.

        Die Zeile 27 war es bis 2022. Auch der Hilfetext ist inhaltlich unverändert.
        Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 15:58.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Weil doch beide Werte einzeln betrachtet und eingetragen sein müssten. Bis 2024 hatte ich nur die Ehrenamtspauschale. Ab 25 muss ich auch die Übungsleiterpauschale nutzen. 2025 ist max. 840 € darüber steuerfrei möglich und über die Übungsleiterpauschale 3.000€. Oder wie erfolgt die Unterscheidung, welcher Betrag wie ausgeschöpft wird? Wie beschrieben, hatte ich das 2024 noch nicht und über googeln das so herausgefunden.

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            #6
            Ab 25 muss ich auch die Übungsleiterpauschale nutzen. 2025 ist max. 840 € darüber steuerfrei möglich und über die Übungsleiterpauschale 3.000€.
            Es ist nicht verboten, 3.840 € einzutragen. Man darf dort ohnehin nur die steuerfreien Beträge eintragen. Ein Textfeld zur Erläuterung ist doch auch vorhanden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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