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Aufteilung Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto und zusätzlichen Auslandskonten

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    Aufteilung Anlage KAP bei Gemeinschaftskonto und zusätzlichen Auslandskonten

    Hallo zusammen,
    ​ich brauche Hilfe bei der korrekten Erfassung der Kapitalerträge in der Anlage KAP für meinen Mann und mich (Zusammenveranlagung). Die Situation ist folgende: ​Inland: Wir haben zwei Tagesgeldkonten ( Gemeinschaftskonten). Auf der Steuerbescheinigung stehen wir beide als Eheleute drauf.
    ​Ausland: Ich habe zusätzlich ein eigenes Konto bei einer ausländischen Bank (nur auf meinen Namen). Mein Mann hat ebenfalls ein eigenes Konto bei einer ausländischen Bank (nur auf seinen Namen). ​Meine Fragen zur Eintragung: ​Muss ich das Gemeinschaftskonto zwingend 50/50 aufteilen und bei jedem in einer eigenen Anlage KAP erfassen (also Zeile 7 für Erträge und Zeile 16 für den bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag)? Oder kann mein Mann die Erträge zu 100 % in seiner Anlage KAP angeben? Also nur die innländischen Steuern. Ehefrau ist nicht berufstätig, falls wichtig.

    Da im Ausland keine Steuern abgeführt wurden, muß ich (Ehefrau) und mein Mann die KAP abgeben.

    Vielen Dankl

    #2
    ​Muss ich das Gemeinschaftskonto zwingend 50/50 aufteilen und bei jedem in einer eigenen Anlage KAP erfassen (also Zeile 7 für Erträge und Zeile 16 für den bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag)?
    Das ist bei Gemeinschaftskonten nun mal so vorgesehen. Falls ihr keine Günstigerprüfung beantragen wollt, würde es genügen, den für die

    Gemeinschaftskonten tatsächlich beanspruchten Freistellungsbetrag in Zeile 17 der Anlage KAP einzutragen. Dort muss dann nicht aufgeteilt

    werden, weil die inländischen Kapitalerträge überhaupt nicht erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      . Dort muss dann nicht aufgeteilt werden, weil die inländischen Kapitalerträge überhaupt nicht erklärt werden.​
      Das hatte ich gemacht, da mault Elster (Fehler) Ich hatte nur die ausländischen Beträge in KAP eingetragen und die innländischen nicht. Ich versuche jetzt mal halb, halb und trage alles ein. Freistellungsantrag ist voll ausgeschöpft gewesen.

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        #4
        Das hatte ich gemacht, da mault Elster (Fehler)
        In der Regel ist die Fehlermeldung verständlich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Habe jetzt alles eingetragen. Halb,halb und es hat funktioniert. Keine Fehlermeldung mehr (es waren hier einige Fehlerquellen aufgeführt) . Die vorläufige Steuerberechnung scheint plausibel.



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