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Frage zur Anlage WA-ESt in Elster

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    Frage zur Anlage WA-ESt in Elster

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich der Anlage WA-ESt in Elster.

    Ausgangssituation:
    Der Ehemann hatte während des gesamten Steuerjahres seinen Wohnsitz in Deutschland.
    Die Ehefrau ist im September in ein EU-Land verzogen.

    In der Anlage WA-ESt wurden für die Ehefrau bereits folgende Angaben gemacht:
    Unter dem Punkt 'Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr' wurde in Zeile 5 (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) der entsprechende Zeitraum eingetragen.

    Meine Frage: Muss zusätzlich ein Antrag auf Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen gemäß Zeile 17 (Ehegatte im EU-/EWR-Ausland) für die Ehefrau gestellt werden, oder ist dies im Jahr des Wegzugs nicht notwendig?

    Das Ziel ist, dass für das gesamte Steuerjahr die Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten-Splitting anerkannt wird.

    Vielen Dank!

    #2
    Im Wegzugsjahr ist das nicht notwendig, da bis August die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung (Ehe, beiderseits unbeschränkt ESt-pflichtig) vorlagen - sofern Du mit dem Wegzug nicht sagen willst, dass Ihr Euch im Vorjahr dauernd getrennt habt !
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank, so habe ich auch gedacht nach ich auch EStG §26, Punkt 3 gelesen habe.
      Sonst, es geht um die Elster Webanwendung, Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025, wir leben nicht dauernd getrennt und der Verzug der Ehefrau ist im Jahr 2025 (Wegzugsjahr) stattgefunden.
      Zuletzt geändert von Fraelst; 07.04.2026, 16:18.

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        #4
        Bitte die Einkünfte der EF im Ausland nicht vergessen, da diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Bitte die Einkünfte der EF im Ausland nicht vergessen, ...
          Wobei du die Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermitteln darfst bzw. musst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke, habe ich schon gemacht in der Zeile 6 der WA-Est Anlage.
            Als Nachweis werde ich eine EU-EWR Bescheinigung nachreichen.
            Viele Grüße!

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              #7
              Die EU-EWR-Bescheinigung kannst du Dir natürlich besorgen, musst Du aber nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Danke für den Hinweis, aber die Bescheinigung habe ich bereits besorgt, da keine Einkünfte im Ausland gibt.

                Eine andere Frage, welches Datum muss in der Zeile 5 stehen: das Abmeldedatum oder das Auszugsdatum der Abmeldebestätigung von Einwohnermeldeamt?
                Vielen Dank!

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                  #9
                  ... das Abmeldedatum oder das Auszugsdatum der Abmeldebestätigung von Einwohnermeldeamt?
                  Ich würde meinen, das Auszugsdatum, wobei das Datum keine steuerlichen Auswirkungen hat.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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