Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Anlage WA-ESt in Elster.
Ausgangssituation:
Der Ehemann hatte während des gesamten Steuerjahres seinen Wohnsitz in Deutschland.
Die Ehefrau ist im September in ein EU-Land verzogen.
In der Anlage WA-ESt wurden für die Ehefrau bereits folgende Angaben gemacht:
Unter dem Punkt 'Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr' wurde in Zeile 5 (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) der entsprechende Zeitraum eingetragen.
Meine Frage: Muss zusätzlich ein Antrag auf Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen gemäß Zeile 17 (Ehegatte im EU-/EWR-Ausland) für die Ehefrau gestellt werden, oder ist dies im Jahr des Wegzugs nicht notwendig?
Das Ziel ist, dass für das gesamte Steuerjahr die Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten-Splitting anerkannt wird.
Vielen Dank!
ich habe eine Frage bezüglich der Anlage WA-ESt in Elster.
Ausgangssituation:
Der Ehemann hatte während des gesamten Steuerjahres seinen Wohnsitz in Deutschland.
Die Ehefrau ist im September in ein EU-Land verzogen.
In der Anlage WA-ESt wurden für die Ehefrau bereits folgende Angaben gemacht:
Unter dem Punkt 'Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr' wurde in Zeile 5 (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) der entsprechende Zeitraum eingetragen.
Meine Frage: Muss zusätzlich ein Antrag auf Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen gemäß Zeile 17 (Ehegatte im EU-/EWR-Ausland) für die Ehefrau gestellt werden, oder ist dies im Jahr des Wegzugs nicht notwendig?
Das Ziel ist, dass für das gesamte Steuerjahr die Zusammenveranlagung mit dem Ehegatten-Splitting anerkannt wird.
Vielen Dank!

Kommentar