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Kontoführungsgebühr 16 Euro

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    Kontoführungsgebühr 16 Euro

    ​Hallo,
    mich würde interessieren: ​Warum hält das Finanzamt an dieser Pauschale von 16 € fest, obwohl die Bankkosten oft höher sind? ​Hat jemand Erfahrung damit, die tatsächlichen Kosten abzusetzen? Muss man dann jeden einzelnen Cent beruflichen Bezug nachweisen (z. B. nur für den Gehaltseingang) oder wird das bei Nachweis der Kontoauszüge generell anerkannt? Ich zahle jedenfalls mehr.

    Gruß

    #2
    Ich zahle jedenfalls mehr.​
    Inzwischen zahlt man bei vielen Banken mehr. Bei uns hat sich die Kontoführungspauschale in den letzten 10 Jahren von 2,00 € monatlich

    auf inzwischen 5,90 € monatlich fast verdreifacht. Die 16,00 € pro Jahr sind vor vielen Jahren als sog. Nichtaufgriffsgrenze eingeführt worden,

    solche von der Finanzverwaltung festgelegten Werte werden erfahrungsgemäß eher selten angepasst. Als Werbungskosten kann man nur die

    Kosten des Geldverkehrs absetzen, die beruflich veranlasst sind. Wenn da jemand für jeden Buchungsposten Gebühren zahlen muss, kommt da

    nicht viel raus. Wir zahlen eine Pauschale, die 60 Freiposten monatlich beinhaltet, da könnte man argumentieren, dass das eine Mindestgebühr

    ist und es nicht billiger geht. Du kannst ja mal probieren, mit einem höheren Ansatz als den 16 € durchzukommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Wenn deine Bank die Buchungskosten einzeln bepreist, dann kannst du ja auch die Kosten fuer jede einzelne berufliche Ausgabe (auch als Vermieter oder Kapitalanleger) belegen. Ist zwar etwas aufwendig, aber machbar. Wenn du allerdings eine monatliche Pauschale bezahlst, dann wird der Nachweis noch aufwendiger, weil du dann jeden Monat die Pauschale in absetzbare und privaten Posten aufteilen und nachweisen musst. Aber ob das die Muehe wert ist, musst du selber entscheiden. Im folgenden Link einer Bank (nicht meine!) kannst du das Thema ja nochmal nachlesen:
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Bei den 16€ handelt es sich um eine amtliche Pauschalierung.. Wenn du mehr absetzen willst, musst du deine KFG insgesamt und den beruflichen Anteil nachweisen.
        Jahresbetrag der Gebühren : Anzahl der Buchungen im Konto insgesamt x 12

        Willste dir den Aufwand wirklich machen?
        Wenn dir deine KFG zu hoch sind, solltest du ggf. die Bank wechseln. Habe schon seit Jahren gar keine mehr bezahlt und bin zufrieden mit meiner Bank

        Merke: Kosten nicht gehabt ist immer besser als Kosten von der Steuer abgesetzt.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          Werbungskosten sind Aufwendungen, die beruflich veranlasst sind. Bei einem Girokonto sind das also die Aufwendungen für die Buchung des Gehaltseingangs, jede andere Buchung (Geldabhebung, Zahlung mit Girocard, SEPA-Lastschrift etc.) ist nicht beruflich veranlasst und die Gebühren dafür also nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Da darüber hinaus Mischaufwendungen nicht aufteilbar sind, würde das bedeuten, dass Du nur dann überhaupt Gebühren in der Höhe ansetzen kannst, wenn Deine Bank eine Einzelabrechnung macht und jede Buchung einzeln bepreist, Du also sagen kannst, dass Dich dich Geldeingangsbuchung laut Preisauszeichnung XY € kostet. Da sicherlich in Deutschland fast nur noch Pauschalpreismodelle existieren, bedeutet das dann Mischaufwand, den Du nicht abziehen kannst. Von daher finde ich es ausgesprochen kulant, dass Du für 12 Buchungen im Jahr überhaupt 16 € abziehen kannst, da das sicherlich zu hoch gegriffen ist. Von den Personen, die darüber hinaus ein kostenloses Girokonto haben und trotzdem -fälschlich- 16 € ansetzen, möchte ich gar nicht reden.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
            Bei den 16€ handelt es sich um eine amtliche Pauschalierung.. Wenn du mehr absetzen willst, musst du deine KFG insgesamt und den beruflichen Anteil nachweisen.
            Jahresbetrag der Gebühren : Anzahl der Buchungen im Konto insgesamt x 12

            Willste dir den Aufwand wirklich machen?
            Wenn dir deine KFG zu hoch sind, solltest du ggf. die Bank wechseln. Habe schon seit Jahren gar keine mehr bezahlt und bin zufrieden mit meiner Bank

            Merke: Kosten nicht gehabt ist immer besser als Kosten von der Steuer abgesetzt.
            ... da wir "leider" keine Steuersatz von 100 % haben.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Zitat von funny Beitrag anzeigen
              Kontoführungsgebühren 16€ - Ich zahle jedenfalls mehr
              Ich weis nicht wie gewandt du im Umgang mit onlineBanking bist, es ist ja kein Hexenwerk.
              Jedenfalls brauche ich keinen "Bankberater", der ja doch nur irgendwas verkaufen will, auch Bargeldeinzahlungen habe ich nicht mehr.
              So fühle ich mich seit 2004 bei meiner holländischen onlineBank sehr wohl, kann alles am PC machen und vermisse keinerlei örtliche Banken.
              Geld krieg ich im ganzen Euro-Raum mit meiner VISA Karte ganz sicher und kostenfrei.
              Seither zahle ich keinerlei Gebühren mehr und habe sogar noch ein Extra-Tagesgeldkonto mit dazu.
              Auch in Bayern gibt es eine Bank, mit 3 blauen Buchstaben, die soll sehr gut sein. Es gibt also auch Alternativen.

              Also, was hindert dich daran, dem Vorschlag von "Beamtenschweiß" in '#4 zu folgen?
              Wechsle die Bank und du hast einige Sorgen und auch Ausgaben weniger.


              Gruß - Hans

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                #8
                Mich hat das nur interessiert ...machen wollte ich nichts, ist ein online Konto...wieso man die überhaupt absetzen kann..Gruß funny

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                  #9
                  Ich weis nicht wie gewandt du im Umgang mit onlineBanking bist, es ist ja kein Hexenwerk.​
                  Onlinebanking ist bei unserer Hausbank Bedingung, um mit nur 5,90 € pro Monat wegzukommen, Kontoauszüge gibt es auch nur noch online

                  und nicht mehr vom Kontoauszugsdrucker, obwohl der ganz in der Nähe (120 m Fußweg) wäre. Bargeld gibt es natürlich ebenfalls nur am

                  Geldautomaten, der ist aber auch nur 120 m entfernt. Für andere Kontomodelle zahlt man bei uns inzwischen wieder 8,50 € pro Monat plus

                  Buchungsgebühren. Kostenlos waren unsere Girokonten zuletzt im Jahr 2014. Natürlich könnte ich die Bank wechseln, aber ich bin da seit

                  mehr als 60 Jahren Kunde und einfach zu faul dafür. Auch meine Frau und unsere Kinder haben dort ihre Girokonten. Direktbanken nutzen

                  wir für unsere Geldanlagen, die Zinsen bei den örtlichen Genossenschaftsbanken und Sparkassen sind bekanntlich nach wie vor sehr niedrig.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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