Inkorrekte Übertragung vom Transferticket in die Bescheid-Daten in Anlage R-AV / bAV

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  • dern8falke
    Neuer Benutzer
    • 10.04.2026
    • 4

    #1

    Inkorrekte Übertragung vom Transferticket in die Bescheid-Daten in Anlage R-AV / bAV

    Ein Mann erhält EINE Riester-Rente. Scheinbar passiert bei der Übertragung vom Transfer-Ticket der Versicherung in die Bescheid-Daten des Formular Anlage R-AV / bAV ein Fehler.
    Der Renten-Leistungsbetrag (für Zeile 4) und die Teilleistung (für Zeile 15) werden in EINEM Transferticket geliefert. Die Bescheiddaten im ausgefüllten Formular Anlage R-AV / bAV aber sind:
    Der Renten-Leistungsbetrag Zeile 4 ist in "1. RENTE" . Die Teilleistung Zeile 15 steht in "2. RENTE". Obwohl es nur EINE Rente gibt !
    Das Transferticket und ein Screenshot von Anlage R-AV / bAV sind hier.

    Ist das ein Fehler der Elster Software, oder weiss jemand mehr ?
    Vielen Dank !
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  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45980

    #2
    Ist das ein Fehler der Elster Software, oder weiss jemand mehr ?
    Dass der Bescheinigungsabruf daraus 2 Einträge macht, kann ich bestätigen. Das führt aber nicht zu einem Fehler, es sei denn,

    du hättest den Wert für die Zeile 15 manuell unter dem 1. Eintrag erfasst oder aus dem Vorjahr übernommen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • HundKatzeMaus
      Erfahrener Benutzer
      • 31.08.2022
      • 1355

      #3
      Ist bei auch so und war bei mir auch im Vorjahr so. Hatte mich zwar auch etwas gewundert, die Steuerberechnung wurde aber korrekt vorgenommen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45980

        #4
        Hatte mich zwar auch etwas gewundert, die Steuerberechnung wurde aber korrekt vorgenommen.
        Ich hatte unsere Erklärung bereits im Januar manuell angelegt und die Werte für die Zeilen 15 und 16 ebenfalls beim 1. Eintrag angegeben.

        Die musste ich nach Verfügbarkeit der Bescheinigung allerdings selbst löschen, die sind nämlich stehen geblieben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • dern8falke
          Neuer Benutzer
          • 10.04.2026
          • 4

          #5
          Hallo Charlie24 und HundKatzeMaus,
          vielen Dank, jetzt bin ich ja beruhigt, dass das zu keinem Fehler führt. Ich hatte noch beim Finanzamt angerufen, ob ich alles manuell korrigieren soll.
          Die haben aber abgeraten, sie würden meine Korrektur wieder rausnehmen, und auf die Bescheiddaten zurück ändern.

          Beste Grüße, dern8falke

          Kommentar

          • Hans53
            Erfahrener Benutzer
            • 28.10.2022
            • 692

            #6
            Hallo dern8falke ,

            Der Renten-Leistungsbetrag Zeile 4 ist in "1. RENTE" . Die Teilleistung Zeile 15 steht in "2. RENTE". Obwohl es nur EINE Rente gibt !
            Der Grund für die Teilung ist, dass ein Teil voll, der andere nur nach dem Ertragsanteil besteuert wird.
            Eigentlich gehört der zweite Teil in die Zeile 15 der ersten Rente.
            Könnte man auch händisch machen, aber wenns so auch geht!? Sollte man aber für nächstes Jahr im Auge behalten!

            Das umfangreiche Update war halt nicht so gut.

            Gruß - Hans

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45980

              #7
              Sollte man aber für nächstes Jahr im Auge behalten!​
              Wenn es bei der jetzigen Aufteilung bleibt und jemand seine Daten aus dem Vorjahr übernimmt, passiert ja nichts.

              Irritierend ist allenfalls, dass auf 2 Renten aufgeteilt wird, obwohl es aus der Sicht des Empfängers nur eine Rente gibt.

              Warum ein Teil dieser Rente voll, der andere nur mit dem Ertragsanteil versteuert wird, versteht man doch als Laie ohnehin

              nicht, da muss man sowieso auf die Richtigkeit der Leistungsbescheinigung vertrauen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Hans53
                Erfahrener Benutzer
                • 28.10.2022
                • 692

                #8
                Irritierend ist allenfalls, dass auf 2 Renten aufgeteilt wird, obwohl es nur eine Rente ist.​
                Da macht halt "MeinElster" einfach einen Fehler, ich hoffe das wird bis zum nächsten Jahr noch korrigiert.
                Sonst kann es, wenn einer mehrere Renten hat, schon ein wenig eng werden.

                Erst neulich las ich von einem, der sieben Renten hatte und das Programm diese schon nicht mehr addieren konnte.
                Der musste dann händisch zusammenrechnen.

                Mal sehen, kommt Zeit kommt Rat. - Rom ist auch nicht an einem Tag von der Wölfin gesäugt worden.

                Gruß - Hans

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