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Feststellung (ESt 1 B) lässt sich nicht mit EÜR kombinieren!

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    Feststellung (ESt 1 B) lässt sich nicht mit EÜR kombinieren!

    Hallo zusammen,

    für meine kleine GbR fülle ich gerade zum ersten Mal die gesonderte und einheitliche Feststellung aus. Zudem habe ich die Anlage FB ausgefüllt. Außerdem eine EÜR, die sich allerdings nicht als Anlage, sondern nur als separates Formular erstellen ließ. Nun lässt Elster mich die Feststellung nicht versenden, da ich darin keine Einkünfte erklärt habe (logischerweise, denn diese sind in der separaten EÜR zu finden). Wie lässt sich dieses Problem lösen? Leider finde ich weder eine andere passende Anlage, in der ich eine EÜR zur Feststellung abgeben könnte, noch eine Möglichkeit die beiden Formulare zu verknüpfen.

    Über jegliche Unterstützung würde ich mich sehr freuen!

    Viele Grüße

    #2
    Das Problem lässt sich lösen, indem man Einkünfte erklärt. Lesen Sie die Hilfe (blaues Fragezeichen) zu Zeile 98 der EÜR.
    EÜR und ESt 1 B sind getrennte Formulare, die unabhängig voneinander übermittelt werden, sowohl inhaltlich wie auch zeitlich.

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      #3
      Zum Erfassen der Einkünfte in der ESt 1B gibt es je nach der Art der Einkünfte diverse Anlagen, die alle mit Anlage FE- beginnen.

      Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb im Inland und deren Aufteilung gibt man ab 2025 in der Anlage FE-G an
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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