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Umzug ins Ausland – doppelte Miete nach Abmeldung + Umzugskosten in Elster 2025

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    Umzug ins Ausland – doppelte Miete nach Abmeldung + Umzugskosten in Elster 2025

    Hallo zusammen,

    ich bin in 2025 ins Ausland umgezogen und habe mich in Deutschland abgemeldet. Wegen der Kündigungsfrist muss ich die alte Wohnung noch 2 Monate nach der Abmeldung weiter mieten und zahlen.

    Fragen:

    • Wo genau trage ich in Elster (Anlage N) die Umzugskosten ein? (z. B. mehrere Autofahrten zur Wohnungsbesichtigung, Hotelübernachtungen)

    • Was kann ich alles als Werbungskosten geltend machen? (Transport, Fahrten, Hotel, Pauschale etc.)

    • Wo und wie trage ich die doppelte Miete (alte Wohnung nach Auszug/Abmeldung) ein?

    • Welche Pauschalen gelten für Umzugskosten im Steuerjahr 2025?

    Vielen Dank für eure Antworten und Tipps!

    #2
    Warum glaubst du, dass du das in Deutschland steuerlich geltend machen kannst ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zunächst ist das eine Frage zum Steuerrecht und nicht zu Elster.

      Steht denn der Umzug ins Ausland überhaupt im Zusammenhang mit dem Erzielen deutscher Einkünfte? Wär ehrlich gesagt etwas viel verlangt, wenn der deutsche Staat steuerlich subventionieren sollte, dass man sein Geld lieber im Ausland verdient.

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        #4
        Also, ich habe Einkünfte in DE in Januar bis Juli. Ich muss eine Steuererklärung abgeben und der Umzug/Abmeldung fand Ende Merz statt. Der Umzug ist beruflich bedingt.

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          #5
          Der Umzug ist beruflich bedingt.
          Das mag schon sein, aber ich sehe immer noch keinen Zusammenhang mit deinen Einkünften in Deutschland.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Nach meiner unmaßgeblichen Meinung (beruht auf Erfahrung, nicht auf Wissen) können (!) Umzugskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie zur Erzielung der Einkünfte erforderlich sind. Für Deine deutschen Einkünfte war der Umzug nicht erforderlich. Evtl. war der Umzug zur Erzielung Deines Einkommens im Ausland erforderlich. Daher können sich die Umzugskosten evtl. bei der "Einkommensteuer" im Ausland auswirken: das hängt aber vom jeweiligen ausländischen Steuerrecht ab. In der deutschen Steuererklärung sind diese Umzugskosten auswirkungslos.

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