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Vorsorgeaufwendungen: GKV: Beitragsrückerstattung, Bonus für Gesundheit & Freibetrag

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    Vorsorgeaufwendungen: GKV: Beitragsrückerstattung, Bonus für Gesundheit & Freibetrag

    Hallo zusammen,

    eine Frage zur Einkommensteuererklärung zum Steuerjahr 2025 (gesetzliche Krankenversicherung).

    Grundlage: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...gelung-ab-2025

    Folgendes Szenario:

    Meldung der Krankenkasse: Beitragsrückerstattung von 180 € (wegen Wahltarif): "Erstattete Beiträge zur Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) ohne Zusatzbeitrag für Basisleistungen"

    Nicht von der Krankenkasse gemeldet: 200 € Gesundheitsbonus (Impfungen, Fitnessstudio etc.)

    Die Zeile 14 "erstattete Beiträge" in den Vorsorgeaufwendungen wird automatisch mit 180 € gefüllt und in der Steuerberechnung werden die 180 € voll abgezogen, d. h., das zu versteuernde Einkommen steigt um 180 €.

    Anhand des o. g. Artikels hätte ich erwartet, dass nur 180 € - 150 € = 30 € abgezogen werden.

    Verstehe ich es falsch, ist der Artikel falsch, hat es die Krankenkasse falsch gemeldet oder ist es ein Fehler in ELSTER?
    Falls ich es nicht falsch verstehe: Wie gehe ich vor, um es zu korrigieren?

    Bonusleistungen der Krankenkasse (auf der Grundlage von § 65a SGB V) bis zu 150 EUR mindern nicht den Sonderausgabenabzug.
    Sind sie höher als 150 EUR, stellt nur der übersteigende Betrag eine Beitragsrückerstattung dar und ist auf die Sonderausgaben anzurechnen.
    Die 150-Euro-Regelung für Bonusleistungen der Krankenkassen gilt ab 2025 unbefristet. Erfahren Sie, wie sich Bonuszahlungen steuerlich auswirken.

    EDIT:
    Habe ich die Antwort selbst gefunden?
    Weil es sich um einen Wahltarif Beitragsrückerstattung handelt, gelten die 150 € Freibetrag hier grundsätzlich nicht?

    Hinweis: Erstattungen, die nicht unter die Bonuszahlungen fallen, sind bei Krankenkassen möglich, die einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung anbieten. Versicherte, die sich dafür entscheiden, können einen Teil ihrer Beiträge zurückbekommen. Etwa wenn sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Eine solche Rückerstattung ist gesetzlich auf 600 Euro begrenzt – und mindert in ganzer Summe den Sonderausgabenabzug.
    Zuletzt geändert von pt1; 11.04.2026, 11:07.

    #2
    Hallo pt1 ,

    Schau halt mal unter Bescheinigungen verwalten, wie deine KK die Meldung ans FA gestaltet hat.
    Genauso ist sie vermutlich bei der Eröffnung deiner Erklärung eingetragen worden, oder ist das eine Karteileiche?

    Viele KK sind schon dazu übergegangen, diese Bonusleistungen anders zu benennen, damit es eben keine Beitragsrückerstattung mehr ist.

    Gruß - Hans

    Kommentar


      #3
      Meldung der Krankenkasse: "Erstattete Beiträge zur Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) ohne Zusatzbeitrag für Basisleistungen" = 180 €

      Den Rest meldete die Kranenkasse gar nicht.

      Kommentar


        #4
        Den Rest meldete die Kranenkasse gar nicht.
        Na dann ist doch alles klar, das eine ist eine Beitragsrückerstattung, die ja da reingehört.
        Alles andere sind Boni für Sport, gesundes Essen, Online-Beratung, Gesundheitskurse oder was sonst noch so angeboten wird.

        Gruß - Hans

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