Hallo zusammen,
eine Frage zur Einkommensteuererklärung zum Steuerjahr 2025 (gesetzliche Krankenversicherung).
Grundlage: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...gelung-ab-2025
Folgendes Szenario:
Meldung der Krankenkasse: Beitragsrückerstattung von 180 € (wegen Wahltarif): "Erstattete Beiträge zur Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) ohne Zusatzbeitrag für Basisleistungen"
Nicht von der Krankenkasse gemeldet: 200 € Gesundheitsbonus (Impfungen, Fitnessstudio etc.)
Die Zeile 14 "erstattete Beiträge" in den Vorsorgeaufwendungen wird automatisch mit 180 € gefüllt und in der Steuerberechnung werden die 180 € voll abgezogen, d. h., das zu versteuernde Einkommen steigt um 180 €.
Anhand des o. g. Artikels hätte ich erwartet, dass nur 180 € - 150 € = 30 € abgezogen werden.
Verstehe ich es falsch, ist der Artikel falsch, hat es die Krankenkasse falsch gemeldet oder ist es ein Fehler in ELSTER?
Falls ich es nicht falsch verstehe: Wie gehe ich vor, um es zu korrigieren?
EDIT:
Habe ich die Antwort selbst gefunden?
Weil es sich um einen Wahltarif Beitragsrückerstattung handelt, gelten die 150 € Freibetrag hier grundsätzlich nicht?
eine Frage zur Einkommensteuererklärung zum Steuerjahr 2025 (gesetzliche Krankenversicherung).
Grundlage: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...gelung-ab-2025
Folgendes Szenario:
Meldung der Krankenkasse: Beitragsrückerstattung von 180 € (wegen Wahltarif): "Erstattete Beiträge zur Krankenversicherung (mit Krankengeldanspruch) ohne Zusatzbeitrag für Basisleistungen"
Nicht von der Krankenkasse gemeldet: 200 € Gesundheitsbonus (Impfungen, Fitnessstudio etc.)
Die Zeile 14 "erstattete Beiträge" in den Vorsorgeaufwendungen wird automatisch mit 180 € gefüllt und in der Steuerberechnung werden die 180 € voll abgezogen, d. h., das zu versteuernde Einkommen steigt um 180 €.
Anhand des o. g. Artikels hätte ich erwartet, dass nur 180 € - 150 € = 30 € abgezogen werden.
Verstehe ich es falsch, ist der Artikel falsch, hat es die Krankenkasse falsch gemeldet oder ist es ein Fehler in ELSTER?
Falls ich es nicht falsch verstehe: Wie gehe ich vor, um es zu korrigieren?
Bonusleistungen der Krankenkasse (auf der Grundlage von § 65a SGB V) bis zu 150 EUR mindern nicht den Sonderausgabenabzug.
Sind sie höher als 150 EUR, stellt nur der übersteigende Betrag eine Beitragsrückerstattung dar und ist auf die Sonderausgaben anzurechnen.
Sind sie höher als 150 EUR, stellt nur der übersteigende Betrag eine Beitragsrückerstattung dar und ist auf die Sonderausgaben anzurechnen.
EDIT:
Habe ich die Antwort selbst gefunden?
Weil es sich um einen Wahltarif Beitragsrückerstattung handelt, gelten die 150 € Freibetrag hier grundsätzlich nicht?
Hinweis: Erstattungen, die nicht unter die Bonuszahlungen fallen, sind bei Krankenkassen möglich, die einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung anbieten. Versicherte, die sich dafür entscheiden, können einen Teil ihrer Beiträge zurückbekommen. Etwa wenn sie ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Eine solche Rückerstattung ist gesetzlich auf 600 Euro begrenzt – und mindert in ganzer Summe den Sonderausgabenabzug.

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