Angenommen die Steuerberechnung in ELSTER ergibt eine Nachzahlung, weil man Ende des Jahres im Wahltarif Beitragserstattung der GKV eine größere Rückerstattung bekam (bis zu 600 €), die von den Sonderausgaben abgezogen wird. Ansonsten ist es eine einfache Steuererklärung eines Angestellten ohne Besonderheiten.
Wenn man nur vor hatte, die Steuererklärung freiwillig abzugeben in der Hoffnung auf eine Erstattung, die sich offensichtlich nicht erfüllt hat, wie sollte man nun mit dem Ergebnis der Nachzahlung umgehen: Steuererklärung nicht abgeben?
Wird das Finanzamt dann die Steuererklärung anfordern oder eine für mich nachteilige Schätzung machen?
Denn wenn ich sie nicht abgebe und das Finanzamt auch nichts tut, dann müsste ich die Nachzahlung nicht leisten, das kann nicht sein, oder?
Wenn man nur vor hatte, die Steuererklärung freiwillig abzugeben in der Hoffnung auf eine Erstattung, die sich offensichtlich nicht erfüllt hat, wie sollte man nun mit dem Ergebnis der Nachzahlung umgehen: Steuererklärung nicht abgeben?
Wird das Finanzamt dann die Steuererklärung anfordern oder eine für mich nachteilige Schätzung machen?
Denn wenn ich sie nicht abgebe und das Finanzamt auch nichts tut, dann müsste ich die Nachzahlung nicht leisten, das kann nicht sein, oder?

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