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KAP Kapitalerträge Pauschbetrag Fehlermeldung

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    KAP Kapitalerträge Pauschbetrag Fehlermeldung

    Hallo zusammen,
    ich gebe gerade zum ersten mal die EST Erklärung in Elster ein, so wie ich es immer in den Forumuaren gemacht habe aber es kommt zu einer Fehlermeldung.
    Die Kapitalerträge kommen aus mehreren Instituten, nur bei einem gibt es den Sparer-Pauschbetrag.
    Da es sich um eine Zusammenveranlagung handelt, habe ich deshalb bei beiden die Günstigerprüfung beantragt.

    Anlage KAP
    Unter Punkt 3 - Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
    Zeile 7 Kapitalerträge
    gebe ich die Summe aller Kapitalerträge ein / unabhänig ob sie nicht (Sparerpauschbetrag) oder versteuert wurden
    Unter Punkt 4 Sparer Pauschbetrag
    gebe ich den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in der Zeile 16 ein, 17 lasse ich leer
    ebenso lasse ich die Kapitalerträge in
    5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
    leer. Ist das so überhaupt richtig verstanden Oder muss ich Punkt 3 und 5 splitten. Und wo kommt dann der Sparer Pauschbetrag hin in 16 oder 17?

    So wie ich es jetzt eingetragen habe habe ich es immer in der Papierversion verschickt. Es werden auch "Keine Fehler" angezeigt, dennoch ergibt die
    Steuerberechnung (vorläufig) - Detaillierte Steuerberechnung
    den:

    Abbruch-Hinweise
    Anlage KAP: Sie haben Kapitalertragsteuer und/oder darauf entfallender Solidaritätszuschlag lt.
    Bescheinigung erklärt, nicht jedoch die dazugehörenden Kapitalerträge bzw. anderen Einkunftsarten.


    Kann mir jemand helfen? Danke :-)




    #2
    Wurden sowohl bei dir wie beim Ehegatten in Zeile 7 Angaben zu den Kapitalerträgen gemacht ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wurden sowohl bei dir wie beim Ehegatten in Zeile 7 Angaben zu den Kapitalerträgen gemacht ?
      Hallo Charlie, der Ehegatte hat keine Kapitalerträge, habe sicherheitshalber aber auch 0 eingetragen, das Ergebnis bleibt gleich.

      /edit

      Ich habe jetzt auf deine Idee hin bei dem Ehepartner auch unter
      8 - Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV
      Einträge gemacht
      also Kapitalertragssteuer 0
      Soli 0
      Kirchensteuer 0

      Und nun klappt es

      Aber nur zur Sicherheit nochmal ich trage ALLE Kaputalerträge in Punkt 3 ein egal ob ich diese schon ganz / teilweise oder wegen Pauschbetrag nicht versteuert habe. Oder muss diese Trennung erfolgen indem ich einen Teil in Punkt 3 und einen Teil in Punkt 5 eintrage? Danke
      Zuletzt geändert von Graf-Zahl; 12.04.2026, 13:39.

      Kommentar


        #4
        ich trage ALLE Kaputalerträge in Punkt 3 ein
        Richtig ! Bei einem Antrag auf Günstigerprüfung müssen sämtliche Kapitalerträge beider Ehegatten erklärt werden.

        Falls der Antrag auf Günstigerprüfung nicht erfolgreich ist, was aus der Steuervorausberechnung ersichtlich ist, musst du überlegen,

        ob die Einreichung der Anlage KAP überhaupt Sinn macht. Wenn nur Kapitalerträge erzielt wurden, die der Abgeltungsteuer unterlegen

        haben, besteht ja keine Verpflichtung. Da macht man das nur, wenn die Freistellungsaufträge falsch verteilt waren und deshalb der

        Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke und schönen Sonntag

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            #6
            Hallo,

            es gibt keinen Unterschied zwischen freigestellt und nicht freigestellt.
            Die erklärten Kapitalerträge werden nämlich vom Finanzamt komplett neu versteuert, und die bereits abgeführten Steuern dagegengerechnet (deshalb muss man sie in Z37 bis Z39 auch angeben).

            Das was du unter Punkt 5 gefunden hast ist für ausländische Kapitalerträge, eine ganz andere Baustelle.

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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