Hallo zusammen,
wir haben im letzten Jahr eine eigene Steuererklärung für ein Kleinst‑/Nebengewerbe (ohne Umsatzsteuer) abgegeben und haben danach eine Korrektur unserer Familien-Einkommensteuererklärung erhalten. Deswegen nun meine Frage, können wir die Positionen direkt als Anlage in der Einkommenssteuererklärung abgeben (ich finde Anlage G, aber keine EÜR) oder erneut als separate Steuererklärung für das Kleinstgewerbe?
Danke
wir haben im letzten Jahr eine eigene Steuererklärung für ein Kleinst‑/Nebengewerbe (ohne Umsatzsteuer) abgegeben und haben danach eine Korrektur unserer Familien-Einkommensteuererklärung erhalten. Deswegen nun meine Frage, können wir die Positionen direkt als Anlage in der Einkommenssteuererklärung abgeben (ich finde Anlage G, aber keine EÜR) oder erneut als separate Steuererklärung für das Kleinstgewerbe?
Danke

Kommentar