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Kleinst‑/Nebengewerbe ohne Umsatzsteuer separat oder als Anlage?

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    Kleinst‑/Nebengewerbe ohne Umsatzsteuer separat oder als Anlage?

    Hallo zusammen,
    wir haben im letzten Jahr eine eigene Steuererklärung für ein Kleinst‑/Nebengewerbe (ohne Umsatzsteuer) abgegeben und haben danach eine Korrektur unserer Familien-Einkommensteuererklärung erhalten. Deswegen nun meine Frage, können wir die Positionen direkt als Anlage in der Einkommenssteuererklärung abgeben (ich finde Anlage G, aber keine EÜR) oder erneut als separate Steuererklärung für das Kleinstgewerbe?
    Danke

    #2
    Die EÜR muss getrennt von der Einkommensteuererklärung übermittelt werden, den in der EÜR ermittelten Gewinn erfasst du in der Anlage G

    eurer Einkommensteuererklärung. Übermitteln könnt ihr beide Erklärungen zeitgleich, verknüpfen lässt sich die EÜR aber nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Nachtrag: Die EÜR findest du hier:

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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