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Hilfe: Wohnsitz in DE & AUT, Arbeit in DE, Selbstständigkeit in AUT

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    Hilfe: Wohnsitz in DE & AUT, Arbeit in DE, Selbstständigkeit in AUT

    Hallo zusammen, ich bitte um eure Hilfe:

    Möglichst übersichtlich zusammengefasst:

    - Österreichischer Staatsbürger, Lebensmittelpunkt würde ich persönlich sagen in Österreich (dort mehr Freunde, Hobbys, Eltern etc.)

    - Wohnsitz in Deutschland und Österreich. In beiden Wohnsitzen gemeldet. Beide Wohnsitze werden aktiv genutzt. Beide Wohnsitze sind Hauptwohnsitze, da sowohl DE als auch AUT der Meinung sind, dass, sobald man einen Wohnsitz im Land hat, das ein Hauptwohnsitz ist.

    - Arbeitnehmer in Deutschland. Habe dort einen Vollzeitjob.

    - Selbständig in Österreich. Habe dort ein kleines Gewerbe. Zusätzlich auch ein Depot bei einer österreichischen Bank. Ich habe allgemein nur österreichische Bankkonten.

    Nach meiner Logik müsste die Steuer wie folgt abgeführt werden:
    Deutsche Steuererklärung: Arbeitslohn aus Deutschland. Die Leistung wurde dort erbracht.
    Österreichische Steuererklärung: Einnahmen aus Selbstständigkeit. Kapitalerträge. Arbeitslohn aus Deutschland unter Progressionsvorbehalt bzw. mit Doppelbesteuerungsabkommen.

    Problem:
    Den Wohnsitz in Deutschland (München) habe ich erst seit 01.01.2025, da ich dort für den Job hingezogen bin. Ich muss jetzt also meine erste deutsche Steuererklärung abgeben, aber ich verstehe einfach nicht, wie ich das alles angeben kann/muss. Auf Elster ist alles enorm unübersichtlich und bei Programmen wie WISO-Steuer kommt man sofort an die Grenzen, wenn man zwei Anschriften parallel eingeben will bzw. den Lebensmittelpunkt bestimmen möchte.

    Frage:
    - Wie gebe ich die deutsche Steuererklärung korrekt ab. Was muss ich wo angeben?

    Vielen Dank vorab!

    #2
    Das solltest Du mit dem steuerlichen Berater Deines Vertrauens besprechen, das ist kein Elster-Problem.
    Zunächst wäre da zu klären, ob Du in D oder in A nach dem DBA als DBA-ansässig giltst. Daraus ergibt sich dann, welches Land jeweils das Besteuerungsrecht hat und wie die Doppelbesteuerung vermieden wird. Je nach Art der Einkünfte und ggf. Besonderheiten hat dann das DBA-Ansässigkeitsland die Doppelbesteuerung zu vermeiden entweder durch Steuerfreistellung (= Steuerfreiheit) oder durch Steueranrechnung (= versteuert voll, rechnet aber die andere Einkommensteuer auf die eigene Einkommensteuer an) oder es hat ein Alleibesteuerungsrecht. Soweit die Freistellungsmethode greift oder das andere Land das alleinige Besteuerungsrecht hat, beeinflusst diese Einkünfte aber trotzdem den Steuersatz (= Progressionsvorbehalt) und ist daher trotzdem an passender Stelle zu erklären.

    Kurz zusammengefasst: Du wirst in beiden (!) Einkommensteuererklärungen irgendwo alle Einkünfte zu erklären haben.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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