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einmalige Auszahlung einer Pensionskasse - wo in ELSTER eintragen?

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    einmalige Auszahlung einer Pensionskasse - wo in ELSTER eintragen?

    Ich habe in 2025 eine einmalige Auszahlung einer Pensionskasse erhalten. Die Wahl wäre gewesen, lebenslänglich monatlich eine Rente von unter 10€ monatlich zu erhalten. Wo muss dieser Betrag in ELSTER eingetragen werden? Danke im Voraus

    #2
    Wie sieht denn die Bescheinigung darüber aus? Mit welcher Software machst Du die Einkommensteuererklärung?

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      #3
      Hallo, danke für die Antwort. Als Software nehme ich ELSTER. Das Schreiben muss ich raussuchen. Aber es ging um die Wahl zwischen monatlicher Rente von lebenslang etwa 2€ oder Einmalzahlung. Wir haben uns für die letztere Option entschieden. Ich finde in ELSTER einfach keine passende Möglichkeit. Grüße

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        #4
        Ok, ich unterstelle mal dass Du Mein Elster verwendest. Ich verschieb die Frage mal ins Unterforum dazu.

        Hast Du denn den Bescheinigungsabruf nicht durchgeführt? Der müsste doch die Zahlung richtig eintragen. Bekommt man für Pensionen nicht eine Lohsnteuerbescheinigung? Dann wäre ja die Anlage N angesagt.

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          #5
          Ich bin kein Experte, lese in eigener Sache nur zufällig mit.
          • Meine Betriebsrente wurde beim Belegabruf in die Anlage N importiert.
          • Meine Pensionskasse und die Riesterzahlungen wurden in die Anlage R-AV / bAV importiert.

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            #6
            Zitat von MBPunkt Beitrag anzeigen
            Ich bin kein Experte, lese in eigener Sache nur zufällig mit.
            • Meine Betriebsrente wurde beim Belegabruf in die Anlage N importiert.
            • Meine Pensionskasse und die Riesterzahlungen wurden in die Anlage R-AV / bAV importiert.
            So ist es auch vollkommen richtig!

            Gruß - Hans

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              #7
              Sorry für die Nachfrage, aber wie und wo trage ich Anlage R-AV / bAV​ ein?

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                #8
                Zitat von diy Beitrag anzeigen
                Sorry für die Nachfrage, aber wie und wo trage ich Anlage R-AV / bAV​ ein?
                Die AnlageR-AV / bAV ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die musst du dieser hinzufügen und kannst dann dort deine Eiträge machen.
                Oder du folgst dem guten Rat von L. E. Fant in ''#4 und verwendest den Bescheinigungsabruf, der macht das alles automatisch für dich.
                Übrigens, auf dem Brief von der PK steht bei jedem Betrag auch die Zeile dabei, wo er eingetragen werden muss.Lies mal genau nach.


                Gruß - Hans

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                  #9
                  Neuerdings geschieht der Abruf von Bescheinigungen und das Eintragen der Werte in der ESt-Erklärung automatisch und ohne Nachfrage. Voraussetzung dafür ist natürlich ein persönliches Zertifikat auf die steuerliche Identifikationsnummer (Zertifikate auf Steuernummer werden seit vielen Jahren nicht mehr ausgegeben, können aber noch verlängert werden), und dass der Abruf von Bescheinigungen aktiviert ist, was aber seit Jahren auch automatisch ohne Nachfrage automatisch bei der Registrierung geschieht.

                  Und mit dem Brief von der Pensionskasse ist natürlich die Leistungsbescheinigung gemeint, nicht der Brief, in dem gefragt wurde, ob eine Einmalzahlung oder Verrentung geschehen sollte.

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                    #10
                    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen

                    Die AnlageR-AV / bAV ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung, die musst du dieser hinzufügen und kannst dann dort deine Eiträge machen.
                    Oder du folgst dem guten Rat von L. E. Fant in ''#4 und verwendest den Bescheinigungsabruf, der macht das alles automatisch für dich.
                    Übrigens, auf dem Brief von der PK steht bei jedem Betrag auch die Zeile dabei, wo er eingetragen werden muss.Lies mal genau nach.


                    Gruß - Hans
                    Hans, vielen Dank! Ihr macht euch in diesem Forum viel Arbeit. Aber ich habe jetzt den Brief der Pensionskasse rausgesucht. Dort steht nur, dass der ausgezahlte Einmalbetrag nach §22 Nummer 5 Satz 1 EStG zu versteuern ist. Nirgends steht dort etwas von einer Zeile, in die man eintragen soll.

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                      #11
                      Ich werde nun den Tipp mit dem Bescheinigungsabruf machen. Danke!

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                        #12
                        Zitat von diy Beitrag anzeigen
                        Ich werde nun den Tipp mit dem Bescheinigungsabruf machen. Danke!
                        Wie gesagt funktioniert der Abruf von Bescheinigungen, wenn möglich, inzwischen automatisch. Es ergibt sich also nur eine Änderung, wenn der Entwurf angelegt wurde, bevor die Bescheinigung für den Abruf bereit war.

                        Ansonsten habe ich ausdrücklich auf die Leistungsbescheinigung verwiesen, da sich die Felder in der Anlage R-AV/bAV auf die dortigen Nummern beziehen. Eine nach 22 Nr 5 Satz 1 zu besteuernde Zahlung taucht in Nr 1 der Leistungsbescheinigung auf und kommt demzufolge in Zeile 4, was von der Beschriftung her auch passt.

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                          #13
                          Danke für die Unterstützung!

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                            #14
                            Zitat von diy Beitrag anzeigen
                            Danke für die Unterstützung!
                            Wir helfen doch gerne - kannst uns ruhig zurückmelden, wie du es hingekriegt hast, wie sind da sehr interessiert.

                            Gruß - Hans

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                              #15
                              Hans, es hat mit dieser Anlage geklappt. Keine Reklamation von ELSTER. Danke nochmal und eine gute Zeit! LG

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