Hallo, ich hatte bis Dezember letzten Jahres ein mobiles Kleingewerbe angemeldet. Seit Dezember bin ich nun in Rente und habe dieses abgemeldet. Bisher habe ich meine Steuererklärung immer mit Elster (Eür) gemacht. Nun komme ich leider beim Abschluss dieses Jahr nicht zurecht. Es wird angezeigt, dass bei Betriebsaufgabe zwingend ein Wechsel der Gewinnermittlungsart mit Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen ist. Ebenso sei ein Übergangsgewinn bzw. Verlust einzutragen. Es wäre super wenn mir hier irgendjemand helfen könnte was hierbei gemeint, bzw. Einzutragen ist. Da ich mobil unterwegs war habe ich keinerlei Sachvermögen, auch keine Schulden, Darlehen, Ausstände ect.! Im Prinzip hatte ich z. B. 3000 Euro Einnahmen und z. B. 1000 Euro Ausgaben und somit einen reinen Gewinn von z. B. 2000 Euro mit dem ich den Betrieb abschließen möchte. Was muss ich denn hier in Zeile 89 Bezeichnung Hinzu/Abrechnungen und wert dieser in meinem Fall eintragen. Stehe komplett aufm Schlauch. Danke schon mal im voraus für Infos. Vg
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Keine Ankündigung bisher.
Problem bei Abmeldung v. Mobilem Kleingewerbe ...Wechsel der Gewinnermittlung
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Zunächst solltest du mit deinem Finanzamt klären, ob es auf den Übergang zum Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung)
verzichtet, was in einfach gelagerten Fällen durchaus üblich ist. Wenn du keinen Übergangsgewinn oder Verlust hattest,
kannst du ausprobieren, ob sich die Zeile 89 der EÜR mit einem 0-Wert zufrieden gibt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Danke mal für die Infos. Wenn ich 0 in die Zeile 89 eingebe ist die Fehlermeldung verschwunden. Die Frage wäre für mich noch ob dies dann so korrekt ist? Was bezeichnet Übergangsgewinn? Den bereinigten Gewinn den ich bis zur Abmeldung hatte oder was ist damit gemeint? Aber dann hätte ich ja einen Übergangsgewinn und die 0 wäre nicht korrekt.
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Der Übergangsgewinn ist der Gewinn, der beim Übergang von der EÜR zur Bilanzierung entsteht (damit Einnahmen nicht gar nicht oder doppelt versteuert werden).
Einfaches Beispiel:
Du verkaufst im Dezember 2025 (wo du EÜR machst) irgendwas für 100 €. Der Kunde zahlt aber erst im Januar 2026.
Das steht in deiner EÜR 2025 noch nicht als Gewinn drin, weil du das Geld ja noch nicht gekriegt hast.
Und wenn man jetzt zur Bilanzierung übergeht (egal, ob man das Geschäft 2026 weiterbetreibt oder schließt), würden die 100 € da auch nicht als Gewinn drinstehen, weil bei Bilanzierung der Gewinn zum Leistungszeitpunkt entsteht und versteuert wird - und nicht zum Zahlungszeitpunkt.
So würden die 100 € überhaupt nicht versteuert - und das geht natürlich nicht.
Also schreibt man die 100 € in die erste Bilanz in die Zeile "Übergangsgewinn".
Einfach, nicht?
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