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Minijob als Rentner …. Wo eintragen?

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    Minijob als Rentner …. Wo eintragen?

    Hallo zusammen

    als weiterhin berufstätiger Rentner müssen ja die Einnahmen eines Minijobs angegeben werden.
    Doch wo können diese eingetragen werden?


    HG

    #2
    Ein pauschal versteuerter Minijob muss gar nicht angegeben werden, einer mit Steuerklasse ganz normal in der Anlage N.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Ein pauschal versteuerter Minijob muss gar nicht angegeben werden, einer mit Steuerklasse ganz normal in der Anlage N.
      Sollte es sich bei der Tätigkeit des Minijobs um eine Aufwandsentschädigung für eine begünstigte Tätigkeit bzw. Ehrenamt handeln, dann muss an entsprechender Stelle angekreuzt werden, dass die Tätigkeit als Minijob ausgeführt wird.

      Kommentar

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