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Optionsverlust bei ausländische Bank wo eintragen

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    Optionsverlust bei ausländische Bank wo eintragen

    Hallo,
    ich möchte gerne erzielte unversteuerte Dividenen und Optionverluste, die bei einer ausländischen Bank angefallen sind in Elster eingeben.
    "5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben"
    hier bietet sich die Zeile 18 oder 19 an. Ich habe 19 gewäht und dort z.B. 3000 eingetragen (sind nur reine Dividendenerträge) Wäre das richtig?
    Ich habe z.B. aber noch 1000 Euro Optionsverluste gemacht. Wenn ich diese unter Zeile
    22 " In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Euro) eintrage, dann ist der Wert ja nicht in 19 enthalten?
    Oder müsste ich 2000 Euro in 19 eintragen (3000-1000)? Aber das kann eigentlich auch nicht richtig sein, den was wäre dann, wenn ich 1000 Euro Dividende hätte und 3000 Optioneverluste, dann müsste in Feld 19 -2000 stehen, was Elster definitiv nicht erlaubt (keine negative Zahl).


    Über welches Feld vermittelt man nicht versteuerte Kapitalertäge über das Online-Elster bei dem besondern Fall --> z.B. 3000 Euro Dividende versteuern + 1000 Euro Optionsverlust für das nächste Jahr mitnehmen (Verlusttopf mitnehmen).

    Vielen Dank schon im Voraus für Hinweise!


    #2
    Zitat von Elsterguru Beitrag anzeigen
    Wenn ich diese unter Zeile 22 " In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien (Euro) eintrage, dann ist der Wert ja nicht in 19 enthalten?
    Eintragungen unter In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste müssen natürlich in Zeile 19 auch enthalten sein.​

    Kommentar


      #3
      Aber das kann eigentlich auch nicht richtig sein, den was wäre dann, wenn ich 1000 Euro Dividende hätte und 3000 Optioneverluste, dann müsste in Feld 19 -2000 stehen, was Elster definitiv nicht erlaubt (keine negative Zahl).
      Wie kommst du jetzt darauf ? Natürlich kann der Saldo in Zeile 19 negativ sein, dann gehört eben ein Minuszeichen vorangestellt.

      In Zeile 22 muss der Verlust natürlich ohne Vorzeichen eingetragen werden.

      Wenn die Verluste vollständig mit positiven Kapitalerträgen verrechenbar sind, bleibt kein Verlust für das nächste Jahr, wenn nicht, dann stellt

      das Finanzamt die verbleibenden Verluste gesondert fest,
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hi,

        was genau müsste nun in 19 für eine Zahl drin stehen 3000 ? 3000 wären ja nur die reine Dividende. Müsste ich nun 3000-1000 (optionsverlust abgezogen) dort eintragen also 2000 Euro und in Zeile Zeile 22 wieder 1000 (es steht ja in der Erkärung drin, dass dieser Wert in 19 enthalten sein muss?

        VG

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          #5
          Zitat von Elsterguru Beitrag anzeigen
          es steht ja in der Erkärung drin, dass dieser Wert in 19 enthalten sein muss?
          Warum zweifelst Du dann dran?

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            #6
            Ich zweifele nicht, sondern frage nach ob es so wie in dem letzten Beispiel mit den Zahlen korrekt ist? Weil Optionsgewinne nicht mit anderen Einkunftsarten (Aktien, Dividenden) verechnet werden dürfen. Elster rechnet diese Verluste jedoch miteinander unabhängig von Verlustverrechnungstopf ​, was definitiv falsch ist.

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              #7
              Hallo,

              in Z19 müssen 2.000, und 1.000 in Z22. [sorry, wir haben uns den Unsinn nicht ausgedacht]

              Weil Optionsgewinne nicht mit anderen Einkunftsarten (Aktien, Dividenden) verechnet werden dürfen.​
              Das ist mittlerweile überholt, Termingeschäfte gibt es steuerrechtlich nicht mehr.
              Wobei auch diese Gewinne in Z19 enthalten waren. [der nächste Unsinn, denn entsprechende Verluste waren plötzlich doch nicht enthalten - einmal so, einmal anders, verstehe wer will]

              Elster rechnet diese Verluste jedoch miteinander unabhängig von Verlustverrechnungstopf ​, was definitiv falsch ist.​
              Nein, das macht Elster nicht, die Verlustverrechnungsbeschränkungen wendet Elster korrekt an.
              Nur der Verlustvortrag fehlt leider. EDIT: Praktisch steht der Verlustvortrag auch in der Berechnung, und zwar als nicht verrechenbarer Verlust.

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; Gestern, 22:17.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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