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Bescheinigungen der Banken über freigestellte Kapitalerträge

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    Bescheinigungen der Banken über freigestellte Kapitalerträge

    Hallo, klappt das nur semi perfekt mit den Sendungen? Bei meinem Vater hat die DiBa diese Zinsen gemeldet, bei meiner Mutter nicht. Bei meiner Mutter fehlen zwei weitere Banken, obwohl sie von denen auch bereits länger die Steuerbescheinigungen hat. Bei meinem Vater fehlt nur eine Bank. Alles deutsche Banken wohlgemerkt. Kommen diese Meldungen noch oder fehlen öfters die Übermittlungen ?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    Kommen diese Meldungen noch oder fehlen öfters die Übermittlungen ?
    Erstens melden die Banken nur die freigestellten Kapitalerträge, außerdem erfolgt bei Ehegatten, die gemeinsame Freistellungsaufträge

    erteilt haben, nur eine einzige Meldung, in der beide Ehegatten genannt sind. Für die Steuererklärung sind diese Meldungen deshalb sowieso

    nicht verwendbar, dafür braucht man die Steuerbescheinigungen der Banken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo danke ja, ich weiß, es fehlen aber trotzdem einige Meldungen.
      Meine Mutter zieht dauernd mit ihrem Geld um und die haben auch teilweise getrennte Bankkonten.

      Aber wahrscheinlich kommen die auch nicht mehr. Ich hätte es halt gern mit den freigestellten Kapitalerträgen, die meiner Mutter behauptet hat, abgeglichen. Ich bin unsicher, ob sie alle Steuerbescheinigungen hat.
      Zuletzt geändert von Koschte; 19.04.2026, 16:38.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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        #4
        Ich hätte es halt gern mit den freigestellten Kapitalerträgen abgeglichen.
        Die sind doch in den Steuerbescheinigungen der Banken ebenfalls angegeben. Ich erfasse die Inhalte unserer Steuerbescheinigungen

        jährlich in einer Excel-Tabelle und überlasse Excel auch den Abgleich.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Bei den Steuerbescheinigungen gibt es übrigens einen Wildwuchs zwischen verschiedenen Banken: Manche senden eine gemeinsame Steuerbescheinigung für Ehepaare (Deutsche Bank, Ford Money), manche zwei separate (DKB). Ein System konnte ich dahinter nicht erkennen - wird anscheinend nach Lust und Laune festgelegt.

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            #6
            Wem sagst du das. Ich mach das auch. Aber meine über 80jährige Mutter lässt sich nicht in ihre Geldgeschäfte hereinreden. Und von ihren gekündigten Konten habe ich überhaupt keine Steuerbescheinigungen. Nur die Meldung in Elster. Ich hoffe einfach mal , dass es nicht mehr Zinsen waren. Sie hat sowieso viel zu viel freigestellt. Alles ärgerlich, letztenendes kommen zwar nur 30 € Nachzahlung heraus, aber ich muss mal ein ernstes Wort reden.
            Mit freundlichen Grüßen,
            Koschte

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              #7
              Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
              Ein System konnte ich dahinter nicht erkennen - wird anscheinend nach Lust und Laune festgelegt.
              deswegen hatte ich hier gefragt, ob ein System überhaupt bekannt ist.

              Mit freundlichen Grüßen,
              Koschte

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                #8
                Ein System konnte ich dahinter nicht erkennen - wird anscheinend nach Lust und Laune festgelegt.
                Wir erteilen generell gemeinsame Freistellungsaufträge, also nicht nur bei den Banken, bei denen wir beide Konten haben.

                Bei den Steuerbescheinigungen, die wir von den Banken erhalten, hat die letzten Jahre immer alles gestimmt. Wir haben

                keine Gemeinschaftskonten und deshalb von den Banken auch keine gemeinsame Steuerbescheinigung erhalten. Bei den

                Bescheinigungen, die an die Finanzverwaltung gehen, hat eine unserer Banken bis letztes Jahr die Bescheinigung über die

                freigestellten Erträge unter dem Namen und der ID meiner Frau übermittelt, heuer war die erstmals unter meiner ID abrufbar.

                Angegeben sind auf diesen Bescheinigungen aber immer beide ID's und natürlich auch beide Namen.
                Zuletzt geändert von Charlie24; 20.04.2026, 19:48. Grund: Tippfehler
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Wir erteilen gar keine Freistellungsaufträge (weil wir die jedes Jahr ändern müssten, weil jedes Jahr irgendein Festgeld von einer anderen Bank fällig wird - außerdem ist dann die ESt-Nachzahlung nicht so hoch, wenn schon KapESt abgeführt wurde). Sowohl bei Ford Money als auch be der DKB haben wir jeweils ein Gemeinschaftskonto, aber Ford schickt eine gemeinsame Steuerbscheinigung, die DKB zwei separate. Also gleiche Verhältnisse, unterschiedliche Behandlung...

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                    #10
                    .... außerdem ist dann die ESt-Nachzahlung nicht so hoch, wenn schon KapESt abgeführt wurde).
                    Ich kannte auch jemand, der das so gemacht hat. Ich mache mir schon die (geringe) Mühe, unsere Freistellungsaufträge jährlich neu zu verteilen.

                    Das geht m. Erachtens schneller als jährlich einen Teil unserer Kapitalerträge über die Anlage KAP zu erklären. Außerdem müssen wir zwar meist, aber nicht immer

                    nachzahlen. 2025 z. B. hatten wir hohe Handwerkerleistungen und haben deswegen unterm Strich eine Erstattung erhalten, die diese Woche eingegangen ist.

                    Der Sparer-Pauschbetrag für 2026 wird bereits morgen vollständig aufgebraucht sein, was einen kleinen Zinseszinseffekt hat, auch wenn man da nicht reich wird.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Ich schreibe eh alle Steuerbescheinigungen in die Steuersoftware, dann kann man nix vergessen und hat auch noch einen Plausi-Check, ob die Summen so ungefähr stimmen. Kann man ja an einer Hand abzählen (nein, wir haben keine Konten bei 375 Banken)

                      Und das Verfahren funktioniert gut - für 2024 haben wir 21,89 € Erstattung bekommen, für 2025 sollen's laut Steuersoftware 206,74 € werden. Passt also insgesamt alles sehr gut zu den Vorauszahlungen.

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                        #12
                        Passt also insgesamt alles sehr gut zu den Vorauszahlungen.
                        Unsere Vorauszahlungen waren zwar für das Jahr 2025 letztlich richtig bemessen und für das aktuelle Jahr passen die Ansätze ebenfalls,

                        aber für die Jahre 2024 und zunächst auch 2025 waren die VZ deutlich zu niedrig angesetzt. Im Steuerbescheid für 2023 hat unser Finanzamt

                        zu den Vorauszahlungen überhaupt nichts festgesetzt, obwohl sowohl die Dezembervorauszahlung 2024 wie auch die VZ für

                        das Jahr 2025 hätten angehoben werden müssen und zwar deutlich. Die Folge war eine Abschlusszahlung von über 3.500 €

                        für das Jahr 2024. Die konnte ich allerdings bereits Ende November 2024 berechnen und habe sie damals auch zur Seite gelegt.

                        Die Vorauszahlungen für 2025 wurden dann im Steuerbescheid für 2024 ab September 2025 mehr als verdoppelt, so dass es für

                        das Gesamtjahr 2025 letztlich wieder gepasst hat. Wegen der erwartbaren Erstattung habe ich 2025 schon sehr früh übermittelt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Wir erteilen zwar Freistellungsaufträge, aber aus den von mhanft in # 9 genannten Gründen passen wir die nicht jedes Jahr an. Ich erkläre jedes Jahr alle Kapitalerträge und finde es auch nicht schlecht, damit einen Überblick drüber zu haben.
                          Meine Frau ist selbständig, ihr Gewinn sehr unterschiedlich. Wir zahlen also oft nach und haben ähnlich oft eine Erstattung. Da sind die Auswirkungen der Kapitalerträge peripher.

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                            #14
                            .... und finde es auch nicht schlecht, damit einen Überblick drüber zu haben.
                            Den Überblick will ich schon auch haben, aber den liefert mir Excel natürlich ebenfalls

                            Unsere Einkünfte unterliegen kaum Schwankungen, normalerweise steigen sie jährlich etwas an.

                            Da die Vorauszahlungen diesen Anstieg nicht berücksichtigen, sind kleinere Nachzahlungen bei uns

                            der Regelfall. Diese Nachzahlungen mit Handwerkerleistungen vollständig zu kompensieren, gelingt

                            nur ausnahmsweise.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ich nutze meine 1000 € zum Beispiel immer aus (bei drei verschiedenen Banken).

                              Und ich meinte eigentlich die gesendeten Bescheinigungen der Banken, die man bei Elster abrufen kann. Selbstverständlich stimmen die Steuerbescheinigungen, die ich von den Banken
                              erhalte. Aber in den gesendeten Bescheinigungen sehe ich nur eine einzige Bank mit 300 € freigestellten Zinsen, die andern beiden haben einfach nichts gesendet oder tauchen in den abrufbaren Bescheinigungen nicht auf .

                              Das ist die Frage, die ich mir gestellt habe, woran das liegt .

                              Ich zahle etliches an Kapitalertragsteuer, Weil ich zu meiner Rente immer etwas von meinem Depot verkaufe und ich gebe meine Zinsen sowieso nicht in der Steuererklärung an, ich zahle schon auf meine Rente immer 2000 € im Jahr nach und ich kann mir die Günstigerprüfung schenken. Wenn ich 64 bin, mache ich das dann, dann hab ich ja noch ein bisschen Altersentlastungsbetrag.

                              Mich hat es halt nur mit den gesendeten Bescheinigungen interessiert.
                              Zuletzt geändert von Koschte; 20.04.2026, 08:30.
                              Mit freundlichen Grüßen,
                              Koschte

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