Aber in den gesendeten Bescheinigungen sehe ich nur eine einzige Bank mit 300 € freigestellten Zinsen, die andern beiden haben einfach nichts gesendet
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Keine Ankündigung bisher.
Bescheinigungen der Banken über freigestellte Kapitalerträge
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Bei uns sind bisher immer alle Bescheinigungen übermittelt worden, spätestens Mitte März waren die letzten abrufbar.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Wie Charlie24 in seinem Beitrag geschrieben hat, melden die Kreditinstitute nur die freigestellten Kapitalertraege und nicht die gesamten Kapitalertraege an das Finanzamt. Wenn einem Kreditinstitut kein Freistellungsauftrag vorliegt, erfolgt auch keine Mitteilung an das Finanzamt. Ist doch logisch, oder? Diese Bescheinigungen haben aber nichts mit den Steuerbescheinigungen der Kapitalertraege an die Glaeuber zu tun. Das sind zwei Paar Schuhe!Aber in den gesendeten Bescheinigungen sehe ich nur eine einzige Bank mit 300 EUR freigestellten Zinsen, die andern beiden haben einfach nichts gesendet oder tauchen in den abrufbaren Bescheinigungen nicht auf.
Hinweis: die Steuerbescheinigungen fuer Kapitalertraege an die Glaeubiger werden von Kreditinstituten laut Gesetzestext in der Regel nur auf Antrag des Glaeubigers ausgestellt, wobei inzwischen die meisten Kreditinstitute die Steuerbescheinigungen auch ohne besondere Aufforderung zur Verfuegung stellen.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Hallo mhanft ,
Da ich KiSt-pflichtig bin, wäre bei mir dann die KiSt und der Soli verloren!außerdem ist dann die ESt-Nachzahlung nicht so hoch, wenn schon KapESt abgeführt wurde
So fülle ich dann doch lieber die KAP aus und mache meine 12 Einträge darin und bekomme daür den Altersentlastungsbetrag.
Dann wird die KiSt- neu berechnet und den Soli kriege ich total verrechnet.
Das ist mir schon die Mühe wert.
Gruß - Hans
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Ich weiß das. Aber ich kenne nicht die technischen Gepflogenheiten. Ich sag doch, ich habe meine Zinsen freigestellt bei drei Banken und nur eine hat die freigestellten erhalten Zinsen gemeldet (tatsächlich hatte ich natürlich noch viel mehr). Aber jetzt ist es auch egal. Wahrscheinlich sind manche Banken einfach zu faul.Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
… und nicht die gesamten Kapitalertraege an das Finanzamt.
….Zuletzt geändert von Koschte; 20.04.2026, 14:26.Mit freundlichen Grüßen,
Koschte
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bei mir bleiben sie verloren. Wenn es bei der Kapitalertragsteuer bleibt, wenn man über 25 % liegt, bleibt auch der Soli.Zitat von Hans53 Beitrag anzeigenDa ich KiSt-pflichtig bin, wäre bei mir dann die KiSt und der Soli verloren!
Mit freundlichen Grüßen,
Koschte
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ja, dann ist es halt so. Dann machen es manche Banken eben nicht. Ich werde da auch nicht weiter hinterher grasen. Ich hab mich ja nur gewundert, warum manche Banken nicht dabei sind obwohl ich natürlich Zinsen inklusive freigestellter Zinsen erhalten habeZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei uns sind bisher immer alle Bescheinigungen übermittelt worden, spätestens Mitte März waren die letzten abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Koschte
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Das ist eine schlechte Quote. Bei mir sehe ich über das Mittel der letzten Jahre zu 80-90 Prozent die Werte im Abruf.Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
Ich weiß das. Aber ich kenne nicht die technischen Gepflogenheiten. Ich sag doch, ich habe meine Zinsen freigestellt bei drei Banken und nur eine hat die freigestellten erhalten Zinsen gemeldet (tatsächlich hatte ich natürlich noch viel mehr). Aber jetzt ist es auch egal. Wahrscheinlich sind manche Banken einfach zu faul.
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Verwunderlich ist das schon, es besteht ja eine gesetzliche Verpflichtung, die freigestellten Erträge personenbezogen zu melden.Ich hab mich ja nur gewundert, warum manche Banken nicht dabei sind obwohl ich natürlich Zinsen inklusive freigestellter Zinsen erhalten habe
Vor 2021 wurden diese Meldungen allerdings nicht zum Abruf bereitgestellt und ich persönlich könnte auch heute noch darauf verzichten.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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