Hallo an Alle hier. Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen. Ich war letztes Jahr in ein Projekt einer Investoren Gemeinschaft investiert. Diesen Vorgang habe ich mit einem Online-Steuer-Experten besprochen. Ich sollte diese Investition als Alternativen Investmentfonds handhaben. Wie trage ich das bei ELSTER/ Anlage KAP-INV ein, wenn es keine ISIN Nr. gibt? Es ist leider nicht möglich, dieses Feld frei zu lassen. Den Namen dieses Projekts (statt einer ISIN Nr.) nimmt ELSTER nicht an. Fondsanteile sind es bei diesem Projekt auch keine, die ich als Anzahl eintragen kann, auch hier ist es nicht möglich, das Feld frei zu lassen. Ich zahlte 2x in dieses Projekt ein und das wurde dann gewinnbringend angelegt. Bei Veräusserung verkaufte ich keine Anteile - es war einfach eine Auszahlung meines investierten Betrages. Bin etwas ratlos und dieses Projekt hat mich echt schon viele Nerven gekostet. Wäre um Hilfe SO dankbar. Liebe Grüße
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Alternativer Investmentfonds in Anlage KAP-INV
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Welche Qualifikation hatte dieser "Online-Steuer-Experte"? Erstens frage ich mich, woher der weiß, dass der AIF überhaupt Kapitalerträge generiert, es könnten je nach Tätigkeit des Fonds auch gewerbliche Einkünfte oder solche aus V+V sein, und falls ja, warum die in KAP-Inv sollen, die mir hierfür absolut unpassend erscheint. Ich kenne es nur so, dass ein Teil in Kap und ein Teil in Kap-BET kommt. Zweitens, ist es nicht eher üblich, dass der Fonds eine Feststellungserklärung beim Betriebsstätten-FA macht und diese Ergebnisse dann anteilig den Investoren zugewiesen und dann deren Wohnsitz-FÄ verbindlich mitgeteilt werden? Das soll im April schon durch sein?
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"Sollte" ist die Schwester von "Eigentlich".Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenBei einer professionellen Handhabung der Beteiligung sollte das doch schon alles vor der Unterzeichnung und Investition feststehen.
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Der Experte ist/war Steuerberater. KAP-INV, da Investment in USD. Es wurden sozusagen Gelder eingesammelt um diese gewinnbringend anzulegen...verschiedenste Assets, verschiedene Währungen - daher auch Handhabung als "alternativer Investmentfonds". Diese Investition ist halt KEINE klassische Finanzanlage. Das Projekt ist seit diesem Jahr auch beendet. Die Erträge der letzten 2 jahre sind bereits versteuert. Es betrifft eben nur noch die Steuererklärung 2025...weil hier Kapitalauszahlung erfolgte. Leider konnte ich aus den Antworten jetzt keine Hilfe für mich finden..höre nur einen "stillen Vorwurf".
DANKE trotzdem schon malZuletzt geändert von Nikiooh; 20.04.2026, 21:12.
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Der Experte ist/war Steuerberater. KAP-INV, da Investment in USD. Es wurden sozusagen Gelder eingesammelt um diese gewinnbringend anzulegen...verschiedenste Assets, verschiedene Währungen - daher auch Handhabung als "alternativer Investmentfonds". Diese Investition ist halt KEINE klassische Finanzanlage. Das Projekt ist seit diesem Jahr auch beendet. Die Erträge der letzten 2 jahre sind bereits versteuert. Es betrifft eben nur noch die Steuererklärung 2025...weil hier Kapitalauszahlung erfolgte. Leider konnte ich aus den Antworten jetzt keine Hilfe für mich finden..höre nur einen "stillen Vorwurf".Zitat von multi Beitrag anzeigenWelche Qualifikation hatte dieser "Online-Steuer-Experte"? Erstens frage ich mich, woher der weiß, dass der AIF überhaupt Kapitalerträge generiert, es könnten je nach Tätigkeit des Fonds auch gewerbliche Einkünfte oder solche aus V+V sein, und falls ja, warum die in KAP-Inv sollen, die mir hierfür absolut unpassend erscheint. Ich kenne es nur so, dass ein Teil in Kap und ein Teil in Kap-BET kommt. Zweitens, ist es nicht eher üblich, dass der Fonds eine Feststellungserklärung beim Betriebsstätten-FA macht und diese Ergebnisse dann anteilig den Investoren zugewiesen und dann deren Wohnsitz-FÄ verbindlich mitgeteilt werden? Das soll im April schon durch sein?
DANKE trotzdem schon mal
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Stimmt. Dennoch KAPP und KAP-INV, da es nicht inländisch versteuert wurde...denke ich zumindest..oh mann..das macht mich langsam echt verrückt...Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenVon der Währung hängt die Wahl der Anlage allerdings nicht ab.
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Zunächst muss man in einem deutschen Forum irgendwie damit rechnen, dass unter einem AIF ein AIF im Sinne des deutschen KAGB verstanden wird, darauf bezog sich meine Antwort.
Nun gibt es also irgendeine Investition im Ausland, von der mir immer noch nicht klar ist, welche Einkunftsart sie generiert. Ein (Ex?) Steuerberater sagt, es soll in Kap-Inv, aber nicht wo. Nun befasst sich die Anlage Kap-Inv erkennbar mit der Besteuerung von Fondsanteilen iSd InvStG, die nicht der inländischen Besteuerung unterworfen waren. Nun trifft letzteres bei dir ja offenbar zu, aber das ändert leider nichts daran, dass die Anzahl der Zeilen in Kap-Inv, die sich nicht mit Investmentfonds iSd InvStG befassen, sehr überschaubar ist, um nicht zu sagen, Null.
Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass du in einem Anwenderforum zu Elster kompetente Hilfe zur Besteuerung exotischer Geldanlagen in Timbuktu erwarten kann. Wie gesagt ging ich aufgrund des feststehenden Begriffs AIF von einem solchen aus.
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Hallo,
ich kann auch nicht genau sagen, wo es erklärt werden muss, insbesondere weil du nur ganz schwammig sagst um was es sich handelt (in was genau wurde denn investiert, welche Rechtsform war es, welcher Staat etc.).
Wie ist denn das erfolgt? Also in welcher Anlage der Steuererklärung? Vielleicht Anlage KAP Z19? Ich würde dann dabei bleiben …Die Erträge der letzten 2 jahre sind bereits versteuert.
Und im Zweifel erklärt man sowas in der Anlage SO (dort unter „Leistungen“), die ist genau für das was man nirgendwo anders eintragen kann.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von multi Beitrag anzeigenZunächst muss man in einem deutschen Forum irgendwie damit rechnen, dass unter einem AIF ein AIF im Sinne des deutschen KAGB verstanden wird, darauf bezog sich meine Antwort.
Nun gibt es also irgendeine Investition im Ausland, von der mir immer noch nicht klar ist, welche Einkunftsart sie generiert. Ein (Ex?) Steuerberater sagt, es soll in Kap-Inv, aber nicht wo. Nun befasst sich die Anlage Kap-Inv erkennbar mit der Besteuerung von Fondsanteilen iSd InvStG, die nicht der inländischen Besteuerung unterworfen waren. Nun trifft letzteres bei dir ja offenbar zu, aber das ändert leider nichts daran, dass die Anzahl der Zeilen in Kap-Inv, die sich nicht mit Investmentfonds iSd InvStG befassen, sehr überschaubar ist, um nicht zu sagen, Null.
Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass du in einem Anwenderforum zu Elster kompetente Hilfe zur Besteuerung exotischer Geldanlagen in Timbuktu erwarten kann. Wie gesagt ging ich aufgrund des feststehenden Begriffs AIF von einem solchen aus.
Das war kein Ex-Steuerberater. Er half mir über ein Online Portal. Er hat auch dargestellt, wie ich es eintrage und versteuern. Das FA hat es auch so akzeptiert. Allerdings betraf es nur die laufenden Erträge..Jetzt geht es um Kapitalauszahlung..und da bin ich halt unsicher..
Das Projekt genau zu erklären würde hier den Rahmen sprengen..es sind deutsche Gründer, die ihren Firmensitz im Ausland haben.
Ich hab Jetzt mal Kontakt zum FA aufgenommen..hoffe ich kann meinen Fall klären ..danke trotzdem für ihre hilfe
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Danke für deine Hilfe..ich hab jetzt Kontakt zum FA aufgenommen. Das Projekt hier zu erklären würde den Rahmen sprengen. Eher vorstellbar, wie ein "Crowd- Invest" ...Deutsche Gründer..Firmensitz im Ausland.Zitat von reckoner Beitrag anzeigenHallo,
ich kann auch nicht genau sagen, wo es erklärt werden muss, insbesondere weil du nur ganz schwammig sagst um was es sich handelt (in was genau wurde denn investiert, welche Rechtsform war es, welcher Staat etc.).
Wie ist denn das erfolgt? Also in welcher Anlage der Steuererklärung? Vielleicht Anlage KAP Z19? Ich würde dann dabei bleiben …
Und im Zweifel erklärt man sowas in der Anlage SO (dort unter „Leistungen“), die ist genau für das was man nirgendwo anders eintragen kann.
Stefan
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