Mein Mann ist von England nach Deutschland gezogen und seine Kinder leben in England .Sein Sohn studiert dort noch für 2025 6 Monate .Wie ich es auch in Elster eintrage ,es kommt immer ein Kinderfreibetrag von 0 Euro heraus.Wir haben aber immer den vollen Kinderfreibetrag bekommen ,da wir eine Bescheinigung von der Familienkasse haben ,das wir kein Kindergeld für sein Kind hier in Deutschland bekommen.Warum klappt das bei Elster nicht ?
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Kinder im Ausland
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Ganz unabhängig davon: Es ist nicht nur der deutsche Kindergeldanspruch zu erklären, sondern auch der auf ausländische -z.B. britische- familienbezogene Leistungen. Das zählt wie deutsches Kindergeld.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Sorry ich kenne mich da nicht aus .Es geht um die Einkommensteuer,wir bekommen in Deutschland kein Kindergeld für dieses Kind das un England lebt ,dafür hab ich ja ein Schreiben von der Familienkasse,wir haben den Kinderfreibetrag immer bekommen ,aber es klappt nicht in der Elster.LG Uschi
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Das hat immer Lohi Baden Württemberg gemacht ,nicht mit Elster.Der letzte Steuerberater hat es dann mit Elster gemacht und das ging daneben und ich musste beim Finanzamt anrufen und es abklären lassen .Hab dann anstatt viel zurückzahlen müssen ,gar nix zahlen müssen.Es würde eingetragen das 1Kind in England studiert und dafür haben wir den Kinderfreibetrag bekommen und eine neue Berechnung .Dieses Jahr hab ich eben keinen Steuerberater mehr .
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Siehe https://datenbank.nwb.de/Dokument/1056540/ unter "Vereinigtes Königreich". Ein Kindergeldeintrag von 0 € in der Anlage Kind dürfte daher eher unzutreffend sein.Zitat von Picard777 Beitrag anzeigenGanz unabhängig davon: Es ist nicht nur der deutsche Kindergeldanspruch zu erklären, sondern auch der auf ausländische -z.B. britische- familienbezogene Leistungen. Das zählt wie deutsches Kindergeld.
Zur Ausgangsfrage noch einmal zurück: Was hast Du denn konkret in Zeile 8 (Wohnsitz im Inland) und Zeile 9 (Wohnsitz im Ausland) eingetragen ? (Die Eintragung für das Feld "ggf. abweichende Adresse" brauchen wir hier nicht.)Schönen Gruß
Picard777
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Ich hab eingetragen das sein Sohn in Großbritannien wohnt und studiert .Das wie kein Kindergeld bekommen ,weder hier noch von Großbritannien,aber er zählte immer Unterhalt ,mehr weiß ich nicht .Daher kann ich es 2025 nicht mit Elster machen ,sonst muss ich wieder Einspruch einlegen .Vielen Dank für deine Hilfe.
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Wie hast Du das angegeben? Danach wird ja im Formular gar nicht gefragt.Zitat von Mercedes Beitrag anzeigenDas wie kein Kindergeld bekommen ,weder hier noch von Großbritannien
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Das weiß ich nicht mehr ,ich hab dann ja aufgegeben ,als immer Rückerstattung 0 dran stand .Ich hab das noch nie gemacht,fakt ist ,es wird nicht anerkannt.Ich mache dieses Jahr eben noch einmal mit Steuerberater und ab nächstes Jahr dann mit Elster.Es ist nur sehr schade ,das wir für den Steuerberater über 200 Euro zahlen müssen wo wir eh viel zurück zahlen müssen,da sein Sohn nur noch für 4 Monate im Jahr 2025 studiert hat .
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Hast Du jetzt gar nicht nachgeguckt? : oZitat von Mercedes Beitrag anzeigenDas weiß ich nicht mehr
Wie viel Lohnsteuer wurde denn bezahlt?Zitat von Mercedes Beitrag anzeigenRückerstattung 0
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