Hallo an alle, gehören privat getätigte Aufwendungen für betriebliche Zwecke (Büromaterialien, Fachbücher etc.)mit in die Angaben zu Entnahmen und Einlagen (Zeilen 106 und 107) der EÜR? Ich gehe davon aus, aber ich finde nirgends eine eindeutige Antwort- auch nicht in der Anleitung zur EÜR.... Danke für alle Antworten!
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EÜR Zeilen 106 und 107 - was gehört hier hin?
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Hallo HMC,
dir ist schon klar, dass du als Nichtprofi keine Steuererklärungen für jemand anderes erstellen darfst?!?
Genausowenig ist es erlaubt, hier im Forum Steuerberatung zu geben.
Die Ausfüllhilfe zur EÜR sagt: "Falls Sie Einlagen oder Entnahmen getätigt haben, führen Sie diese hier auf. Dazu gehören neben Wirtschaftsgütern und Leistungen, die Sie privat in Anspruch genommen haben, auch Geldentnahmen und -einlagen."
Damit ist doch deutlich ausgedrückt, dass deine Überlegung richtig ist. Die Anschaffung von betrieblich notwendigen Artikeln aus privater Tasche ist eine Privateinlage.
Die Frage, die du klären musst: Waren das wirklich GWGs (Grenzen eingehalten) oder lfd. Kosten ?

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