Guten Abend zusammen,
mein Vater ist verstorben. Es erben seine beiden Kinder und die Ehefrau. Er hinterlässt uns mehrere Immobilien, von denen er einige zusammen mit der Ehefrau angeschafft hat. Da seit dem Tod inzwischen über ein halbes Jahr vergangen ist, müssen wir als Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung abgeben.
Meine Frage ist nun, wie wir die Vermietungseinkünfte der Immobilien, die mein Vater mit seiner Frau gemeinsam besaß, angeben sollen. Sollen wir die Vermietungseinkünfte aus diesen Wohnungen in voller Höhe in der Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft angeben, obwohl ja nur 50 % an der Immobilie tatsächlich der Erbengemeinschaft gehören?
Vielen Dank für jede Hilfe.
mein Vater ist verstorben. Es erben seine beiden Kinder und die Ehefrau. Er hinterlässt uns mehrere Immobilien, von denen er einige zusammen mit der Ehefrau angeschafft hat. Da seit dem Tod inzwischen über ein halbes Jahr vergangen ist, müssen wir als Erbengemeinschaft eine Feststellungserklärung abgeben.
Meine Frage ist nun, wie wir die Vermietungseinkünfte der Immobilien, die mein Vater mit seiner Frau gemeinsam besaß, angeben sollen. Sollen wir die Vermietungseinkünfte aus diesen Wohnungen in voller Höhe in der Feststellungserklärung der Erbengemeinschaft angeben, obwohl ja nur 50 % an der Immobilie tatsächlich der Erbengemeinschaft gehören?
Vielen Dank für jede Hilfe.

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