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Eintrag des Sterbedatums eines Ehepartners in der EstE 2025

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    Eintrag des Sterbedatums eines Ehepartners in der EstE 2025

    Guten Morgen zusammen,
    Habe das Ausfüllen der EstE 2025 in ELSTER für meine Mutter begonnen ( basierend auf die bereits abgegebene EstE 2024)
    Da ihr Ehemann in Juli 2024 verstorben ist, habe ich dies in der EstE2024 bereits eingetragen.
    In dem Formular für EstE 2025 kommt der Hinweis "Fehler innerhalb der Seite": "Für die Ehefrau/Person B wurde ein Sterbedatum angegeben. Laut diesem Datum ist die Person jedoch bereits vor Beginn des Veranlagungszeitraums verstorben". Wie soll dieser Fehler korrigiert werden ?
    A) Gar keine Zusammenveranlagung mehr beantragen [Zeile 19] ? Wenn ja, sollte dann Einzelveranlagung gewählt werden ?
    B) oder Eintragung in Zeile 18 [meiner Mutter] "Verwitwet seit TT.MM.JJJJ" ? Wenn hier die Eintragung des Sterbedatums erfolgt, sollte der Eintrag in der Zeile 18 " Verheiratet ... seit dem" beibehalten werden, oder gelöscht werden ?

    Und was sollte in den Zeilen 20 - 23 eintragen werden ?
    C) gar nichts, da der Ehegatte verstorben ist
    D) oder noch die Daten des Ehegatten ( seine ID-Nr., sein Geburtsdatum, sein Sterbedatum, etc. ) ?

    Danke für Eure Hinweise,
    Adrian09

    #2
    Wenn die Mutter nicht wieder geheiratet hat, dann gibt es auch keine Ehefrau. Die Zusammenveranlagung eines alleinstehenden ist nicht möglich. Die Mutter ist auch nicht verheiratet, sondern verwitwet.

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      #3
      Danke, die Frage ist beantwortet. Ich komme weiter in de EStE 2025.

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        #4
        Habe das Ausfüllen der EstE 2025 in ELSTER für meine Mutter begonnen ( basierend auf die bereits abgegebene EstE 2024)
        Was im konkreten Fall nicht zielführend ist, die Mutter rückt 2025 an die erste Stelle der Erklärung (Steuerpflichtige Person).

        Der Vater darf in der Erklärung nicht mehr vorkommen. Angaben zur Veranlagungsart sind ebenfalls nicht mehr zulässig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Solange mein Vater gelebt hat, haben beide Eltern Pflegestufe 2 gehabt, und haben sich dann gegenseitig gepflegt, und haben dann beide die Pflege Pauschbetrag in der EstE beantragt und auch genehmigt bekommen ( Vater pflegte die Mutter, Mutter pflegte den Vater). Nach Versteben des Vaters, kann meine Mutter nicht mehr den Pflege Pauschbetrag für sich in Anspruch nehmen, korrekt ? Dieser kann nur von der Pflegeperson beansprucht werden, der meine Mutter pflegt, richtig ?

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            #6
            Dieser kann nur von der Pflegeperson beansprucht werden, der meine Mutter pflegt, richtig ?
            Wir machen hier keine Steuerberatung, aber dein Gedankengang erscheint mir logisch.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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