Bei Erstellung der ESt-Erklärung für eine Verwandte fiel mir auf, dass die per Briefpost erhaltene Lohnsteuerbescheinigung für 2025 hinsichtlich der Pflegeversicherung nicht identisch ist mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 der Finanzbehörde, die per Bescheinigungsabruf in die Steuererklärung eingefüllt wurde.
In der elektronischen Bescheinigung ist der Posten "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung" mit ca. € 500 aufgeführt. In der gedruckten Bescheinigung per Briefpost ist für dieses Feld der Betrag 0,00 angegeben. In der elektronischen Bescheinigung für 2024 bei gleichen Verhältnissen gibt es keine Arbeitgeberzuschüsse.
Der bescheinigte AG-Zuschuss, den ich als fehlerhaft betrachte, führt logischer Weise zu geringeren Vorsorgeaufwendungen und höher Steuerfestsetzung.
Die Verwandte ist seit langer Zeit Witwe eines pensionierten Beamten mit gesetzlicher Krankenversicherung. Bescheinigt werden der Witwe insbesondere Arbeitslohn, Versorgungsbezüge sowie Kranken- und Pflegeversicherung.
Ich habe soeben eine Mail an die Kommunalen Verorgungkassen (kvw) in Münster geschrieben und um eine korrigierte elektronische Bescheinigung für die Finanzbehörde gebeten. Wenn das geschieht, kann die Steuererkläung dann versendet und hoffentlich ohne weitere Probleme bearbeitet werden.
Es erhöht natürlich den Aufwand einer Steuererklärung, wenn man die elektronische Bescheinigung mit der Papierbescheinigung und dann noch mit den Feldern der ESt-Erklärung abgleichen muss.
Ich frage mal in die Runde, ob ähnliche Fehler in Bescheinigungen öffentlicher Arbeitgeber in letzter Zeit festgestellt wurden. Gelesen habe ich es bisher nicht.
In der elektronischen Bescheinigung ist der Posten "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung" mit ca. € 500 aufgeführt. In der gedruckten Bescheinigung per Briefpost ist für dieses Feld der Betrag 0,00 angegeben. In der elektronischen Bescheinigung für 2024 bei gleichen Verhältnissen gibt es keine Arbeitgeberzuschüsse.
Der bescheinigte AG-Zuschuss, den ich als fehlerhaft betrachte, führt logischer Weise zu geringeren Vorsorgeaufwendungen und höher Steuerfestsetzung.
Die Verwandte ist seit langer Zeit Witwe eines pensionierten Beamten mit gesetzlicher Krankenversicherung. Bescheinigt werden der Witwe insbesondere Arbeitslohn, Versorgungsbezüge sowie Kranken- und Pflegeversicherung.
Ich habe soeben eine Mail an die Kommunalen Verorgungkassen (kvw) in Münster geschrieben und um eine korrigierte elektronische Bescheinigung für die Finanzbehörde gebeten. Wenn das geschieht, kann die Steuererkläung dann versendet und hoffentlich ohne weitere Probleme bearbeitet werden.
Es erhöht natürlich den Aufwand einer Steuererklärung, wenn man die elektronische Bescheinigung mit der Papierbescheinigung und dann noch mit den Feldern der ESt-Erklärung abgleichen muss.
Ich frage mal in die Runde, ob ähnliche Fehler in Bescheinigungen öffentlicher Arbeitgeber in letzter Zeit festgestellt wurden. Gelesen habe ich es bisher nicht.

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