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Abweichung zwischen der el. Lohnsteuerbescheinig. 2025 und d. Beschein. per Briefpost

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    Abweichung zwischen der el. Lohnsteuerbescheinig. 2025 und d. Beschein. per Briefpost

    Bei Erstellung der ESt-Erklärung für eine Verwandte fiel mir auf, dass die per Briefpost erhaltene Lohnsteuerbescheinigung für 2025 hinsichtlich der Pflegeversicherung nicht identisch ist mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 der Finanzbehörde, die per Bescheinigungsabruf in die Steuererklärung eingefüllt wurde.

    In der elektronischen Bescheinigung ist der Posten "steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung" mit ca. € 500 aufgeführt. In der gedruckten Bescheinigung per Briefpost ist für dieses Feld der Betrag 0,00 angegeben. In der elektronischen Bescheinigung für 2024 bei gleichen Verhältnissen gibt es keine Arbeitgeberzuschüsse​.

    Der bescheinigte AG-Zuschuss, den ich als fehlerhaft betrachte, führt logischer Weise zu geringeren Vorsorgeaufwendungen und höher Steuerfestsetzung.

    Die Verwandte ist seit langer Zeit Witwe eines pensionierten Beamten mit gesetzlicher Krankenversicherung. Bescheinigt werden der Witwe insbesondere Arbeitslohn, Versorgungsbezüge sowie Kranken- und Pflegeversicherung.

    Ich habe soeben eine Mail an die Kommunalen Verorgungkassen (kvw) in Münster geschrieben und um eine korrigierte elektronische Bescheinigung für die Finanzbehörde gebeten. Wenn das geschieht, kann die Steuererkläung dann versendet und hoffentlich ohne weitere Probleme bearbeitet werden.


    Es erhöht natürlich den Aufwand einer Steuererklärung, wenn man die elektronische Bescheinigung mit der Papierbescheinigung und dann noch mit den Feldern der ESt-Erklärung abgleichen muss.

    Ich frage mal in die Runde, ob ähnliche Fehler in Bescheinigungen öffentlicher Arbeitgeber in letzter Zeit festgestellt wurden. Gelesen habe ich es bisher nicht.


    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    Prüfe mal, ob Dein Papierausdruck überhaupt elektronisch übermittelt wurde. Falls ja: Haben die Dinger ein unterschiedliches Datum ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo timote,

      Was sagt denn die "nahe Verwandte", hat sie die 500€ bekommen?
      Vielleicht ist ja die Bescheinigung per Briefpost jüngeren Datums und stellt eine korrigierte Version dar,
      die dann erst in ein paar Tagen in den elektronischen Bescheinigungen landet!? Wäre für mich logisch.
      Must halt mal dranbleiben, was noch kommt. Bin sehr interessiert wie das ausgeht!

      Gruß - Hans

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        #4
        Picard777: Die fehlerhafte elektronisch erhaltene Bescheinigung wurde vom AG am 17.02.26 übermittelt, die Bescheinigung per Briefpost datiert vom 25.02.26.
        Hans53: Den AG-Zuschuss gibt es so wohl nicht.

        Ich erhielt heute den Rückruf eines Mitarbeiters der kvw, dass die Bescheingigung an die Finanzbehörde fehlerfaft sei. Der Fehler sei erst vor 1-2 Wochen entdeckt bzw. per Mail gemeldet worden. Die Finanzämter seien in Kenntnis gestzt worden. Hier meine soeben unter "Ergänzende Angaben" in der ESt-Erklärung erfasste Erläuterung:

        "Die elektronische Bescheinigung vom 17.02.26 ist nach tel. Angabe von kvw Beamtenversorgung, Münster, hinsichtlich der AG-Zuschüsse für die gesetzl. Pflegeversicherung (€ 516,17) fehlerhaft. Richtig ist die per Briefpost erhaltene Bescheinigung. Eine korrigierte Bescheinigung soll noch an die Finanzbehörde übermittelt werden. <<< Der Betrag wurde in dieser Erklärung auf Null korrigiert."

        Die Differenz bei der Steuer für meine Verwandte beträgt immerhin € 140. Ich kann nur hoffen, dass alle Betroffenen, laut Telefonat gesetzlich Versicherte, angeschrieben werden. Schließlich können etliche fehlerhafte ESt-Erkärungen bereits beschieden oder derzeit in Bearbeitung sein.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

        Kommentar


          #5
          Hallo timote ,

          Danke für die Infos, da sieht man mal, was alles passieren kann.

          Ich kann nur hoffen, dass alle Betroffenen, laut Telefonat gesetzlich Versicherte, angeschrieben werden.
          Da schließe ich mich deiner Hoffnung an.

          Gruß - Hans

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