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Abfindung und Folgen der Fünftelregelung für den Steuersatz in den Folgejahren

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    Abfindung und Folgen der Fünftelregelung für den Steuersatz in den Folgejahren

    Liebe Comunity,

    ich sitze gerade an der Einkommenssteuererklärung für 2025 und möchte dort die Fünftelregelung für eine Einmalzahlung über die Anlage N geltend machen. Die Abfindung wurde im Anfang 2025 ausgezahl und dafür wurde bereits Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Ich trage also die Abfindung als Bruttoeinkommen in Zeile 5 ein und mache die Fünftel-Regelung in Zeile 17 geltend. Die Steuernachzahlung ist trotz Rentenstart 12/2024 erheblich, Dank Fünftelregelung aber deutlich niedriger, als wenn die Fünftelregelung nicht beantragt würde (hier kann man in Elster wunderbar mit den Zahlen "spielen". Dazu habe ich eine Verständnisfrage: wie berücksichtigt das Finanzamt die Regelung in den Folgejahren? Wird der für 2025 kalkulierte Spitzensteuersatz dann in den vier Folgejahren trotz deutlich niedriger Einnahmen (rund ein Drittel gg. 2025) weiter angewendet? Dann nutzen mir die einmaligen 4000 € Einsparung für 2025 herzlich wenig.

    Wer kann mir dazu Auskunft geben? Wenn das so ist, wie hier im Forum manchmal zu lesen ist, verzichte ich doch besser auf die Fünftelregelung, zahle für 2025 den vollen Steuersatz und habe dann den günstigeren Steuersatz für die nächsten vier Jahre aufgrund der niedrigen Rente? Wahrscheinlich geht kein Weg am Steuerberater vorbei?

    Danke für Eure Unterstützung

    Klemens

    #2
    In den Folgejahren wird die Abfindung nicht mehr angesetzt. Schon im Auszahlungsjahr wird für die Berechnung die Abfindung durch fünf geteilt und die sich daraus ergebende Steuer mit fünf multipliziert.

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      #3
      Wenn das so ist, wie hier im Forum manchmal zu lesen ist,
      Was meinst du damit genau ? Die allermeisten Antworten hier im Forum sind richtig, das gilt auch für die Antworten

      zur Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung). Wenn die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung

      richtig erfasst wurde, also unter den Nummern 3 und 10, dann trägt der Bescheinigungsabruf die Werte in die richtigen Zeilen

      der Anlage N ein und dann stimmt auch die Steuervorausberechnung.

      Die Steuernachzahlung ist trotz Rentenstart 12/2024 erheblich
      Von deiner gesetzlichen Rente wurden keine Steuern einbehalten und Vorauszahlungen dürften für 2025 auch noch nicht angefallen sein,

      da ist eine Nachzahlung doch völlig normal.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Sorry für das Nachfragen:

        In den Folgejahren wird die Abfindung nicht mehr angesetzt. Schon im Auszahlungsjahr wird für die Berechnung die Abfindung durch fünf geteilt und die sich daraus ergebende Steuer mit fünf multipliziert.
        bedeutet, dass diese für 2025 berechnete Steuer, jetzt fünf Jahre lang bei meiner Einkommensteuer trotz geringerem Einkommen (Rente) vom Finanzamt berechnet wird?
        Was ich so kurios finde: die Abfindung wurde bereits vom Arbeitgeber versteuert. Und jetzt fallen noch einmal erhebliche Steuern auf diese Abfindung und die Bruttorente (die mit 30.000 € nicht hoch ist) an?

        Was meinst du damit genau ? Die allermeisten Antworten hier im Forum sind richtig, das gilt auch für die Antworten zur Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung). Wenn die Abfindung auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig erfasst wurde, also unter den Nummern 3 und 10, dann trägt der Bescheinigungsabruf die Werte in die richtigen Zeilen der Anlage N ein und dann stimmt auch die Steuervorausberechnung.​
        Ich habe gelesen, dass der Steuersatz, der sich aus der Fünftelregelung (Abfindung und Rente) ergibt, für die Folgejahre auch für die Rente der Folgejahre gilt, wenn hier die Abfindung nicht mehr als Bruttolohn in den Steuererklärungen anzugeben ist?

        Von deiner gesetzlichen Rente wurden keine Steuern einbehalten und Vorauszahlungen dürften für 2025 auch noch nicht angefallen sein, da ist eine Nachzahlung doch völlig normal.​
        Völlig richtig. Ich bin halt über die zweistellige Nachzahlung trotz bereits gezahlter Lohnsteuer auf die Abfindung "geschockt

        Die Fragen, die sich mir stellen (und die ich nicht beantworten kann): lohnt sich die Fünftel-Regelung für mich überhaupt, wenn
        • die Steuer auf die Abfindung jedes Jahr meine (geringe) Rente schmälert und
        • ob ich auf die Fünftelregelung verzichten sollte, wenn dafür in den Folgenjahren auf mein Renteneinkommen ein geringerer Steuersatz anzuwenden ist?

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          #5
          bedeutet, dass diese für 2025 berechnete Steuer, jetzt fünf Jahre lang bei meiner Einkommensteuer trotz geringerem Einkommen (Rente) vom Finanzamt berechnet wird?​
          Nein, wie kommst du jetzt darauf ? Die Steuer wird einmal festgesetzt und erhoben und zwar für das Jahr 2025 im Einkommensteuerbescheid für 2025

          Ab 2026 zahlst du nur noch Steuern für deine Rente und eventuelle weiteren Einkünfte, aber doch nicht mehr für die Abfindung !

          Ich bin halt über die zweistellige Nachzahlung trotz bereits gezahlter Lohnsteuer auf die Abfindung "geschockt
          Eine 2-stellige Nachzahlung sollte keinen Schock auslösen, das sind Peanuts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            O.K., da hast Du vollkommen Recht. Die Steuernachzahlung ist tatsächlich fünfstellig ( und tut richtig weh).

            P.S.: danke für die nette Aufnahme und das Fachwissen, das hier zur Verfügung gestellt wird. Das weiss ich sehr zu schätzen!

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              #7
              Die Steuernachzahlung ist tatsächlich fünfstellig
              Das war bei uns im Jahr nach meinem Renteneintritt ebenfalls der Fall, allerdings kam es für mich nicht überraschend.

              Ich bildete bereits damals monatlich Rückstellungen für die Einkommensteuer und mache das bis heute so. Heute entnehme ich

              daraus sowohl das Geld für die vierteljährlichen Vorauszahlungen wie für Nachzahlungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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