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Keine Steuerberechnung möglich wegen nicht vorhandener Fehler in Anlage AV

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    Keine Steuerberechnung möglich wegen nicht vorhandener Fehler in Anlage AV

    Hallo,
    bei mir funktioniert die Steuerberechnung nicht. Aus den Gründen:
    Anlage AV: Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar
    oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern.
    Anlage AV: Bei einer Einzelveranlagung dürfen keine Angaben zum Ehegatten auf der Anlage AV
    eingetragen werden.​

    Aber: meines Erachtens habe ich dies bereits berücksichtigt. Was kann ich tun? Wo habe ich etwas übersehen?

    Vielen Dank und Viele Grüße
    Angehängte Dateien

    #2
    Was hast Du denn ausgefüllt in der Anlage AV?

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      #3
      Ich habe bei der Berechnungsgrundlage nur Zeile 4 (unmittelbar begünstigt) und Zeile 5 (Bruttolohn) eingetragen. Sonst nichts...

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        #4
        Zitat von uafskier Beitrag anzeigen
        Ich habe bei der Berechnungsgrundlage nur Zeile 4 (unmittelbar begünstigt) und Zeile 5 (Bruttolohn) eingetragen. Sonst nichts...
        Gibt es denn Kinder?

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          #5
          Ja die gibt es. Die Angaben zu den Kindern sind noch aus dem Vorjahr übernommen und da funktionierte ja die Berechnung.

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            #6
            Trotzdem mal schauen, was in den Anlagen Kind jeweils dazu steht, wem die AV-Zulage zugeordnet ist. Es würde mich nicht wundern, wenn die Fehlermeldung noch auf die Anlage AV verweist, obwohl das Feld in die Anlage Kind gewandert ist.

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              #7
              Ich habe jetzt de ganze Anlage AV gelöscht. Diese ist ja nur für geleisteten Beiträge zur Riester-Rente relevant. Oder hat die noch andere Zwecke? Jetzt geht die Steuerberechnung auf einmal wieder. Zuvor habe ich auch bei den Anlagen Kind einiges ausprobiert.

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                #8
                Die Anlage AV dient ausschließlich der Prüfung, ob der Sonderausgabenabzug für den Riester-Vertrag günstiger ist als die Zulage. Wenn man das nicht braucht, kann man die Anlage auch löschen.

                Ich bezweifle aber, dass es ein systematisches Problem mit Riester und der Kinderzulage bei Alleinstehenden gibt. Das hätten wir hier im Forum im Mai schon mitbekommen.

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