Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kirchenaustritt Dezember - wie trage ich es in Elster ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kirchenaustritt Dezember - wie trage ich es in Elster ein?

    Hallo zusammen,

    bin im Dezember aus der Kirche ausgetreten.

    Nun meine Frage, wie muss ich das in Elster eintragen?

    Vorab vielen Dank für Eure Antworten

    Gruß
    Betty26

    #2
    bin im Dezember aus der Kirche ausgetreten.​
    Ist der Austritt denn auch bereits im Dezember wirksam geworden ? Das ist in den Kirchensteuergesetzen der Bundesländer

    unterschiedlich geregelt. Es kann sein, dass der Austritt erst im Folgemonat wirksam wird. Wenn der Austritt ab Dezember wirkt,

    musst du für jedes Monat die Religionszugehörigkeit auf Seite 8 des Hauptvordrucks eintragen. Zeile 11 des HV bleibt dann auf

    Keine Angabe.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Ist der Austritt denn auch bereits im Dezember wirksam geworden ?

      Keine Angabe.
      Hallo,

      ja ist während des Dezembers wirksam geworden, kann man denn irgendwo das genaue Datum eintragen oder geht das dann nur monatlich?

      Nochmal vielen Dank für die Antworten.

      Gruß
      Betty26

      Kommentar


        #4
        ... dann nur monatlich?
        Ein Datum kann nicht angegeben werden, das siehst du doch auf Seite 8 des Hauptvordrucks.

        In dem Kirchensteuergesetz, das für mich gilt, wäre ein Austritt im Dezember erst ab Januar wirksam.

        Da endet nämlich die Kirchensteuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt erklärt wurde.

        Ich würde dir raten, das anhand des Kirchensteuergesetzes zu klären, das für dich gilt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X