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Umsatzsteuererklärung 2025 als Kleinunternehmer

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    Umsatzsteuererklärung 2025 als Kleinunternehmer

    Hallöchen,

    das USt-Formular scheint sich ein wenig geändert zu haben, sodass ich nicht wie in den letzten Jahren vorgehen kann und bei "Art der Besteuerung" "keine Angabe" als Kleinunternehmer auswählen kann, da ich dann folgende Fehlermeldung bekomme:

    "Es ist in jedem Fall anzugeben, ob die Steuer nach vereinbarten Entgelten (§ 16 Absatz 1 Satz 1 UStG; falls ja, bitte eine "1" eintragen) oder nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG; falls ja, bitte eine "2" eintragen) berechnet wurde. Erstreckt sich die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten nur auf einzelne Unternehmensteile (§ 20 Satz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Satz 2 oder § 20 Satz 1 Nummer 3 UStG), bitte eine "3" eintragen."

    Dementsprechend würde ich "vereinnahmte Entgelte"(laut Nachfrage bei einer KI) wählen, allerdings steht in der Hilfe zu dieser Zeile:

    "Wird im laufenden Kalenderjahr ausschließlich die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) angewendet, müssen Sie keine Angabe in diesem Feld vornehmen."​

    Wurde hier eventuell die Hilfe nicht überarbeitet oder liegt der Fehler irgendwo bei mir?

    PS: Ja, ich muss die USt als Kleinunternehmer in meinem Fall leider weiterhin abgeben.
    Zuletzt geändert von Sol; Gestern, 19:24. Grund: Ergänzung

    #2
    Das nehm ich auch an, dass der Erläuterungstext aus den Vorjahren übriggeblieben ist.

    Die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten müsste Dir das Finanzamt genehmigt haben. Hast Du so eine Genehmigung nicht, dann würde ich dort vereinbarte Entgelte auswählen.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten müsste Dir das Finanzamt genehmigt haben. Hast Du so eine Genehmigung nicht, dann würde ich dort vereinbarte Entgelte auswählen.
      Gut, dass ich hier noch einmal nachgefragt habe. Ich muss zugeben, dass ich eine KI gefragt habe, welcher Versteuerungsart Kleinunternehmer unterliegen. Diese schien überzeugt, dass es sich um eine Ist-Versteuerung (vereinnahmte Entgelte) bei Kleinunternehmern handelt.

      Ich wäre dankbar für weitere Aufschlüsse zu diesem Punkt.

      Kann man irgendwie Mein Elster kontaktieren? Es scheint sich ja zumindest in der Hilfe um einen Fehler zu handeln. (Dies beim lokalen Finanzamt zu melden, macht ja eher weniger Sinn.)​

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        #4
        Kann man irgendwie Mein Elster kontaktieren?
        Fehler kannst du nur der ELSTER-Hotline melden, am besten per E-Mail und mit der Bitte, die Entwickler zu unterrichten.

        hotline@elster.de
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Nachtrag: Ich kann den Fehler nicht nachstellen, wenn ich nur Kleinunternehmerumsätze angebe, Welche Umsätze hast du denn außerdem erklärt ?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Nachtrag: Ich kann den Fehler nicht nachstellen, wenn ich nur Kleinunternehmerumsätze angebe, Welche Umsätze hast du denn außerdem erklärt ?
            Ich habe nun Dank dir meinen Fehler gefunden. Ich bin davon ausgegangen, dass die Angabe der Kleinunternehmerumsätze in der USt ersatzlos gestrichen wurde.(ehemals Zeile 20 und 21) Meine Fehlermeldung habe ich also bekommen​, da ich die Zeile 48 freigelassen habe.

            Vielen Dank für deine Hilfe Charlie 24.

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