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Renten aus Direktversicherung und Unterstützungskassen

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    Renten aus Direktversicherung und Unterstützungskassen

    Liebe Community,
    ich sitze erstmalig als Renter an meiner Einkommensteuererklärung und habe eine Frage zur Eintragung der "Renteneinkünfte" aus einer Direktversicherung und einer Zusatzkasse (Unterstützungskasse). Muss beides in Anlage R-AV / bAV eingetragen werden oder zählen die Zahlungen aus der Unterstützungskasse als Einkommen gemäß Anlage N?

    Die Beiträge der Unterstützungskasse werden von dem Versicherungsträger über meinen bisherigen Arbeitnehmer nach Abzug einer Pauschale für Kranken- und Pflegeversicherung an mich ausgezahlt. Am Ende des Jahres erhalte ich vom bisherigen Arbeitgeber eine Aufstellung aller im Jahr ausgezahlten Beträge an mich und an die Kranken-/Pflegekasse.

    Ich habe beide Renten "versuchsweise" in Anlage R-AV eingetragen und einen fehlerfreien Prüflauf in Elster erhalten; allerdings wurden in der "Vorläufigen Einkommenssteuererklärung" die Renten sowohl in der Gesamtsumme als auch dem zu versteuernden Ertraganteil addiert (m.E. darf nur der Ertragsanteil aus beiden Zusatzrenten zum Einkommen addiert werden. Dazu war ich heute in der Präsenzsprechstunde meines Finanzamtes in Bonn und habe dazu keine Lösung erhalten. Wer hat hierzu eine Idee. Habe ich die Renten falsch eingetragen oder rechnet Elster falsch?

    #2
    Wer hat hierzu eine Idee.
    Für diese Renten müssten doch Leistungsmitteilungen elektronisch übermittelt worden sein und auch schriftlich vorliegen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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