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Anlage N Zeilen 27 bis 50 fehlen

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    Anlage N Zeilen 27 bis 50 fehlen

    Hallo, kann mir jemand helfen, ich möchte in Anlage N Werbungskosten eintragen, und genau diese Zeilen fehlen. Es endet mit 7. Angabe zu Grenzgängern, mit den Zeilen bis 26, danach geht es weiter mit Zeile 51 Arbeitgeberleistungen.
    Wo trage ich meine Arbeitsrechtsschutzversicherung dann ein, und die Bewirtung von Kollegen (Jubiläumsfeier)?

    #2
    Nach der Seite 8, auf der du jetzt bist, kommen doch noch jede Menge Seiten für die Werbungskosten,

    darunter auch die Seite 14 - Weitere Werbungskosten.

    Anlage_N_Werbungskosten.jpg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      ... danach geht es weiter mit Zeile 51 Arbeitgeberleistungen.
      Nein, wenn du auf Seite 8 bei der Entfernungspauschale auf + Weitere Daten hinzufügen klickst, werden zumindest die Zeilen 27 bis 34 sichtbar.

      Die betreffen alle die Wege zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte. Im Papierformular gibt es für 2 weitere 1.Tätigkeitsstätten auch die Zeilen 35 bis 50.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich habe einfach die Zeile 47 gesucht, und die fehlt leider. Jedenfalls finde ich den passenden Ort nicht, an dem ich die Rechtschutzversicherung eintragen kann, und die Kollegenbewirtung. Habe das jetzt vorläufig unter 14. Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren) gepackt... Scheint mir aber nicht richtig zu sein. Online wurde in mehreren Portalen, ich glaube sogar hier, Zeile 446 und 47 angegeben zum Eintragen der Positionen. Die gibt es aber ausgerechnet nicht. Oder nicht mehr.

        Bsp. Arbeitnehmer
        • Als Arbeitnehmer dürfen Sie Beiträge zur beruflich bedingten Rechtsschutzversicherung – insbesondere zum Arbeitsrechtsschutz– als Werbungskosten angeben. Der Eintrag erfolgt in der Anlage N, Zeile 46 („Sonstige Werbungskosten“). Die Ausgaben müssen in Zusammenhang mit Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit stehen.
        https://checkfox.de/ratgeber/kann-ma...teuer-absetzen
        Zuletzt geändert von Chevalier; Heute, 17:33.

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          #5
          Ich glaube, das Problem ist gelöst. Da hat sich einfach - mal wieder - viel geändert in den Formularen. Eben fand ich die Angabe, dass diese Kosten in Zeile 62 bzw. 63 einzutragen sind.


          "Als Arbeitnehmer benötigen Sie die Anlage N Ihrer Steuererklärung. In dieser finden Sie den Abschnitt „Werbungskosten“ und darin den Absatz zu „Weitere Werbungskosten“. Dort geben Sie in der Zeile 62 beziehungsweise 63 „Sonstiges“ die Kosten Ihrer Arbeits­rechtsschutz­versicherung an​".

          Somit habe ich es richtig gemacht (weil es gar nicht woanders geht), und die Empfehlung unter S. 14 war auch richtig, Danke!

          Ich würde sagen, schlampige Bearbeitung der Formulare, wenn die Zeilen nicht mehr fortlaufend sind, sondern einfach fehlen.... Sehr irritierend!

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            #6
            Zitat von Chevalier Beitrag anzeigen
            Ich würde sagen, schlampige Bearbeitung der Formulare, wenn die Zeilen nicht mehr fortlaufend sind, sondern einfach fehlen.... Sehr irritierend!
            Was schlägst Du dann als Lösung vor? Die Zeilen, die man seit Jahren nicht mehr braucht, weiterhin aufführen, damit sie auch schön der Reihe nach im Formular stehen?

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              #7
              ... wenn die Zeilen nicht mehr fortlaufend sind, sondern einfach fehlen
              Die werden in der Webanwendung doch nicht benötigt, der Bereich Entfernungspauschale lässt sich duplizieren, da kannst du bei Bedarf sogar mehr

              als 3 erste Tätigkeitsstätten erfassen. Dass die dann jeweils wieder die Zeilennummern 27 bis 34 haben, spielt doch überhaupt keine Rolle.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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