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Was ist beim Erstellen der Einkommenssteuererklärung für Angehörige zu beachten?

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    Was ist beim Erstellen der Einkommenssteuererklärung für Angehörige zu beachten?

    Wie ich schon rausgefunden habe, darf ich ja die Einkommenssteuererklärung für einen Angehörigen i. S. d. §15 AO prinzipiell auch mit über mein Benutzerkonto erstellen und abschicken.
    Was genau muss/sollte ich alles in meinem Konto beantragen/einrichten bzw. ergänzend bei der Erklärung angeben, um das Ausfüllen der Formulare für eine andere Person zu vereinfachen und damit es dann keine Probleme mit der Einreichung beim FA gibt?

    Konkret geht es in meinem Fall momentan um die Steuererklärung meines Verlobten, die ich erstmalig für ihn mitmache (in ein paar Jahren dann wohl auch um die meiner Eltern, wenn sie das altersbedingt nicht mehr alleine packen). Ich wohne mit meinem Verlobten nicht zusammen, es gibt also nach außen/für das FA keine Anhaltspunkte für die bestehende Angehörigeneigenschaft wie z. B. gleicher Name oder gleiche Adresse.
    Inhaltlich fülle ich für ihn die Formulare mit dem auf meine Nachfragen von ihm bereitgestellten Daten aus bzw. füll einiges schon vorab aus und geh das dann nochmal gemeinsam mit ihm zur Kontrolle durch (uns erschien das jetzt praktikabler und schneller über mein Benutzerkonto, ein eignes müßten wir ihm erst einrichten und am Ende würde sowieso ich mich (dann eben mit seinen Zugangsdaten) darin einloggen).
    Eine klassische Vertretungsvollmacht für Steuerangelegenheiten hab ich momentan nicht, d. h. in Papierform würde er selbst unterschreiben und der Bescheid soll dann auch an ihn gehen (er würde mir aber ggfs. noch Vollmachten erteilen, wenn es sonst Probleme mit der Abgabe über mein Benutzerkonto gäbe).

    1) Vollmachten
    Muss ich im Bereich "Vollmachten verwalten" irgendwas beantragen/einrichten, damit die Abgabe über mein Benutzerkonto problemlos klappt?

    2) Bescheinigungsabruf für andere Personen
    Den habe ich bereits beantragt und das ist inzwischen auch freigeschaltet und klappt auch mit dem Abruf und Übernahme in den Erklärungsentwurf.

    3) Profile
    Auch habe ich in meinem Konto vorab ein zweites Personenprofil mit seinen Daten angelegt in der Hoffnung beim Ausfüllen der Erklärung die Daten daraus übernehmen zu können. Letzteres hat aber nicht geklappt. Hätte ich mir das mit dem zweiten Personenprofil also sparen können?
    Oder lag das daran, dass ich nur ein Personenprofil erstellen konnte und keines mit Steuernummer (er hat noch keine)?

    4) Angaben in der Erklärung
    Muss ich im Hauptvordruck unter Nr. 11 dann meine Daten angeben oder ist das nur für die Fälle, in denen ein Steuerberater etc. mitwirkt?

    5) Sonstiges
    Gibts noch einen anderen Bereich im Portal,der mir bislang nicht in den Sinn gekommen ist, wo ich tätig werden müßte/sollte, wenn ich die Einkommenssteuererklärungen für meine Angehörigen abgebe?

    #2
    Hallo Earda ,

    um die Steuererklärung meines Verlobten
    Dein Verlobter ist ja nicht mit dir verwandt, daher darfst du als Privatperson seine Steuererklärung nicht machen, es sei denn du wärst Steuerberater.

    Gruß - Hans

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      #3
      Verlobte sind natürlich explizit in § 15 AO aufgeführt. Du darfst also die Steuererklärung machen.

      Wenn Dir die Zahlen gegeben werden und Du sie nur einträgst und übermittelst - so beschreibst Du das ja auch - darfst Du das grundsätzlich auch für andere machen.

      Kommentar


        #4
        Wenn Dir die Zahlen gegeben werden und Du sie nur einträgst!
        Richtig, so stehts im StBerG §6:
        die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige -
        die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge​ - keine Kontierung
        Nur mal zum Nachdenken über - jemandem die Steuererklärung machen - das wäre schon mehr!

        Gruß - Hans
        Zuletzt geändert von Hans53; 18.05.2026, 15:55.

        Kommentar


          #5
          Du machst das richtig.

          Eine Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich. Abschnitt 11 ist nur für Steuerberater bestimmt, lass ihn also leer. Das zusätzliche Profil war nicht erforderlich. Achte einfach auf korrekte Angaben und lass deinen Verlobten das Formular vor dem Absenden noch einmal durchsehen.​

          Kommentar


            #6
            Nur mal zum Nachdenken über - jemandem die Steuererklärung machen - das wäre schon mehr!
            Nein, das stimmt nicht ! Angehörigen im Sinne von § 15 AO darf man unentgeltlich vollumfänglich Hilfe in Steuersachen leisten.

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              zur eigentlichen Frage: Man muss gar nichts beachten. Einfach eine neue Erklärung starten, alles eintragen und absenden, fertig.

              Einzig der Bescheinigungsabruf müsste erst beantragt werden. Bei Standarderklärungen geht es aber auch ohne, die Lohnsteuerbescheinigung ist doch schnell abgetippt (sofern man weiß wo was hingehört, Anlagen N, Vorsorgeaufwand und ggf. Sonderausgaben). Speziell bei Lohn ist es am Ende auch egal, das Finanzamt rechnet eh nicht mit den erklärten Daten, nur die Berechnung von Elster könnte dann falsch sein.

              Eine Vollmacht kann auch mündlich erteilt werden, und imho ist sie das bereits - konkludent - durch die Übergabe der Unterlagen.

              Fazit: Mach‘ die keinen Kopf über Berechtigungen, beim Finanzamt interessiert das niemanden.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Danke Charlie24
                Genau SO hatte ich die gesetzlichen Regelungen nämlich auch verstanden.

                Wir überlegen aber nun, ob wir ihm nicht doch schon jetzt einen eignen Zugang einrichten bevor wir die aktuelle Erklärung verschicken, damit er von Anfang an seine Unterlagen auf seinem Account hat (verschieben kann man ja nur Entwürfe hab ich gelesen). Das hatten wir sowieso für irgendwann später mal angedacht, falls mal was in Steuersachen zu klären wäre, das ausschließlich über den persönlichen Zugang geht. Ich habe ja keine vollumfängliche Vertretungsvollmacht und will die auch nicht wirklich. Grundsätzlich soll er seine Angelegenheiten nämlich mal schön allein machen, ich unterstütze bloß
                Dass ich von einem PC aus zwei Benutzerkonten mit jeweils eigner Zertifikatsdatei bediene, dürfte ja kein Problem sein, oder?

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                  #9
                  Dass ich von einem PC aus zwei Benutzerkonten mit jeweils eigner Zertifikatsdatei bediene, dürfte ja kein Problem sein, oder?
                  Das ist kein Problem, ich habe auch mehrere Zertifikatsdateien auf meinem PC, ich habe für jede Datei einen eigenen Unterordner angelegt.

                  Falls der Verlobung die Heirat folgt, müsst ihr euch halt entscheiden, von welchem der Konten eine gemeinsame Steuererklärung (Zusammenveranlagung)

                  übermittelt wird. Wegen der vorgegebenen Reihenfolge (Ehemann = Person A und Ehefrau = Person B) ist es sinnvoll, das Konto des Ehemanns zu

                  nutzen, weil der seine Daten aus dem Vorjahr übernehmen kann. Das erspart ein wenig Tipparbeit.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    #5: Einen Abschnitt 11 nur für Steuerberater für 2025 kenne ich nicht (KI-generiert?)

                    Unter 9. - Mitwirkung im Hauptvordruck trage ich jeweils bei 2 Verwandten meine Daten und den Verwandtschaftsgrad ein. Der Haken für steuerberatende Personen wird natürlich nicht gesetzt. Damit ist es gegenüber dem Finanzamt transparent.
                    SCJ timote
                    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                      #11
                      Unter 9. - Mitwirkung im Hauptvordruck trage ich jeweils bei 2 Verwandten meine Daten und den Verwandtschaftsgrad ein
                      Ich trage mich zwar bei unseren Kindern auch unter Mitwirkung ein, aber ein spezielles Feld für den Verwandtschaftsgrad ist mir jetzt nicht geläufig.

                      Bei Verlobung würde ich persönlich das jetzt nicht machen, Verlobungen sind schon lange aus der Mode gekommen, der Bund der Ehe inzwischen auch.

                      Die Daten darf man mit Zustimmung des Steuerpflichtigen auch so übermitteln, die Anforderungen sind da nicht sehr hoch. Siehe § 87d AO:



                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo timote ,

                        #5: Einen Abschnitt 11 nur für Steuerberater für 2025 kenne ich nicht (KI-generiert?)
                        Siehen auch '#1 - betrifft die Mitwirkung. Für 2024 war das noch Seite 11 und ist heuer in Seite 9 des Hauptvordruckes,
                        wie du ja schon richtig erkannt hast.

                        Gruß - Hans

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