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Riester in Wohnriester umgewandelt - keine Berücksichtung der Altersvorsorge mehr?

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    Riester in Wohnriester umgewandelt - keine Berücksichtung der Altersvorsorge mehr?

    Guten Morgen,

    soeben erhielt ich meine Bescheiddaten zur Einkommensteuer 2025.

    Folgender Sachverhalt ist für mich unklar und ich habe die Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann:

    Ich hatte bis 2024 einen Riester-Vertrag, der allerdings auf Grund der miesen Rendite seit Jahren beitragsfrei gestellt war. Somit bekam das Finanzamt vom Anbieter jedes Jahr die Daten entsprechend übermittelt.
    Zusätzlich habe ich seit 2003 einen Rentenvertrag, in den ich jährlich ohne staatliche Zuschüsse einzahle. Eingetragen wird der in Zeile 47 Anlage Vorsorgeaufwand. Die Aufwände hier wurden bis dato immer anerkannt (Limit 2100 Euro), da der Rieservertrag ja nicht gefördert wurde (da keine Einzahlung).

    Im Jahr 2024 habe ich den Riestervertrag nun zur Tilgung meines Hauskredits genutzt (wohnwirtschaftliche Verwendung), was auch seitens der ZfA voll akzeptiert wurde. Seitdem existiert natürlich kein Riestervertrag mehr, für den etwas ans Finanzamt gemeldet werden könnte. Im Bescheid der Riesterversicherung stand explizit, dass ich die aufgeführten Werte nicht bei der Steuererklärung angeben soll, da diese bereits ans Finanzamt gemeldet worden seien und damit entsprechend berücksichtig würden.

    Nun hatte ich das zweite Jahr in Folge folgenden Satz im Bescheid stehen:
    "Ich konnte nicht prüfen, ob der Abzug Ihrer Beiträge für eine zusätzliche Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, weil der Anbieter die Beitragsdaten des Ehemannes zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht elektronisch übermittelt hatte.​"

    Im Vergleich zwischen Steuererklärung und Bescheid sind 2100 Euro für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt worden, die Erstattung fiel dementsprechend niedriger aus.

    Muss ich das Finanzamt gesondert über das Ende des Riestervertrages informieren, obwohl der Anbieter mir gesagt hat, dass ich das nicht tun soll? Müssten die 2100 Euro, wenn klar ist, dass es keinen Riestervertrag mehr gibt, nicht anerkannt werden?

    Vielen Dank

    J. Euler

    #2
    Diese Rentenversicherung hat mit dem Riester-Vertrag nichts zu tun. Auch die Begrenzung auf 2.100 Euro betrifft Riester.-Verträge.

    Womöglich hat der Finanzbeamte den unter KZ 47 eingegebenen Betrag für einen Beitrag zur Riesterrente gehalten.

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      #3
      Nach einem kurzen Telefonat mit einer sehr freundlichen Dame beim Finanzamt (ich bin immer wieder überrascht, wie unkompliziert die Leute am Telefon sind) scheint sich der Sachverhalt geklärt zu haben.
      Die Zeile 47 Einträge sind eigentlich unnötig, da meine Frau und ich bereits so hohe Beiträge in GRV und Krankenversicherung zahlen, dass diese Zahlen keine Auswirkungen mehr haben.
      Elster wirft den Hinweis aus, weil ich versehentlich per Datenübernahme aus dem Vorjahr noch den Haken "ich bin unmittelbar begünstigt" bei den Fragen zu Riesterverträgen drin hatte. Da ich keine Zahlen zu dem Vertrag angegeben hatte (es gibt ja keine), hat Elster in der Vorabberechnung fälschlicherweise die 2100 angesetzt.
      Es sieht also so aus, als ob alles seine Richtigkeit hat.
      Wenn das jemand anders sieht, bin ich für einen Hinweis dankbar.

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        #4
        Auch der jährliche Tilgungsbetrag einer Wohnristerrente ist bis 2.100 € förderfähig.

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          #5
          Wohnriester ist aber nicht gleich zu setzen mit der Verwendung einer Riesterrente zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, oder? Ich habe durch die Einzahlung der Riesterrente in meinen Hauskredit ja gar keinen Riestervertrag mehr.

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            #6
            Zitat von Johannes1980 Beitrag anzeigen
            Im Jahr 2024 habe ich den Riestervertrag nun zur Tilgung meines Hauskredits genutzt (wohnwirtschaftliche Verwendung), was auch seitens der ZfA voll akzeptiert wurde. Seitdem existiert natürlich kein Riestervertrag mehr, für den etwas ans Finanzamt gemeldet werden könnte.
            Wenn auch der Vertrag nicht mehr existiert, so existiert das Wohnförderkonto noch recht lange. Ich hatte ein Wohnförderkonto mit ca. 10.000 €, das ich zum Rentenbeginn getilgt habe. Trotzdem bleibe ich für den Fall eines Verkaufs meiner Wohnimmobilie in der Pflicht.

            Zitat von Johannes1980 Beitrag anzeigen
            Im Vergleich zwischen Steuererklärung und Bescheid sind 2100 Euro für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt worden, die Erstattung fiel dementsprechend niedriger aus.
            Wie hoch sind denn ldie Tilgungsbeiträge für die Riesterrente?

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              #7
              Zitat von Johannes1980 Beitrag anzeigen
              Wohnriester ist aber nicht gleich zu setzen mit der Verwendung einer Riesterrente zu wohnwirtschaftlichen Zwecken, oder? Ich habe durch die Einzahlung der Riesterrente in meinen Hauskredit ja gar keinen Riestervertrag mehr.
              Da irrst Du dich etwas.

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                #8
                Es ging insgesamt um keine großen Summen. Im Riestervertrag waren knapp 12000 Euro incl der Förderungen und die hab ich zu 100% als wohnwirtschaftliche Verwendung in meinen Hauskredit gesteckt. Das ist alles aber schon 2024 abgeschlossen gewesen. Letztes Jahr floss in dem gesamten Vorgang kein Geld mehr.

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                  #9
                  Zitat von Johannes1980 Beitrag anzeigen
                  Es ging insgesamt um keine großen Summen. Im Riestervertrag waren knapp 12000 Euro incl der Förderungen und die hab ich zu 100% als wohnwirtschaftliche Verwendung in meinen Hauskredit gesteckt. Das ist alles aber schon 2024 abgeschlossen gewesen. Letztes Jahr floss in dem gesamten Vorgang kein Geld mehr.
                  Ok, dann gibt es offensichtlich keine förderfähigen Tilgungen mehr. Aber Du hast nun ein Wohnförderkonto, welches jedes Jahr mit 2 % hochgezinst wird und zum Rentenbeginn steuerpflichtig wird.

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                    #10
                    Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                    Ich hatte ein Wohnförderkonto mit ca. 10.000 €, das ich zum Rentenbeginn getilgt habe. Trotzdem bleibe ich für den Fall eines Verkaufs meiner Wohnimmobilie in der Pflicht.
                    Richtiger: versteuert statt getilgt

                    Hierbei habe ich die Einmalverstuerung mit dem 30prozentigen Rabatt gewählt. Dies hat aber den Nachteil, dass man bei einer förderschädlichen Aufgabe der Immobilie innerhalb von 20 Jahren den als Rabatt gewährten Steuerfreibetrag über 30 % nachversteuern muss. Hierbei ist die Versteuerung in den ersten 10 Jahren erhöht.

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