Guten Morgen,
soeben erhielt ich meine Bescheiddaten zur Einkommensteuer 2025.
Folgender Sachverhalt ist für mich unklar und ich habe die Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann:
Ich hatte bis 2024 einen Riester-Vertrag, der allerdings auf Grund der miesen Rendite seit Jahren beitragsfrei gestellt war. Somit bekam das Finanzamt vom Anbieter jedes Jahr die Daten entsprechend übermittelt.
Zusätzlich habe ich seit 2003 einen Rentenvertrag, in den ich jährlich ohne staatliche Zuschüsse einzahle. Eingetragen wird der in Zeile 47 Anlage Vorsorgeaufwand. Die Aufwände hier wurden bis dato immer anerkannt (Limit 2100 Euro), da der Rieservertrag ja nicht gefördert wurde (da keine Einzahlung).
Im Jahr 2024 habe ich den Riestervertrag nun zur Tilgung meines Hauskredits genutzt (wohnwirtschaftliche Verwendung), was auch seitens der ZfA voll akzeptiert wurde. Seitdem existiert natürlich kein Riestervertrag mehr, für den etwas ans Finanzamt gemeldet werden könnte. Im Bescheid der Riesterversicherung stand explizit, dass ich die aufgeführten Werte nicht bei der Steuererklärung angeben soll, da diese bereits ans Finanzamt gemeldet worden seien und damit entsprechend berücksichtig würden.
Nun hatte ich das zweite Jahr in Folge folgenden Satz im Bescheid stehen:
"Ich konnte nicht prüfen, ob der Abzug Ihrer Beiträge für eine zusätzliche Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, weil der Anbieter die Beitragsdaten des Ehemannes zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht elektronisch übermittelt hatte."
Im Vergleich zwischen Steuererklärung und Bescheid sind 2100 Euro für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt worden, die Erstattung fiel dementsprechend niedriger aus.
Muss ich das Finanzamt gesondert über das Ende des Riestervertrages informieren, obwohl der Anbieter mir gesagt hat, dass ich das nicht tun soll? Müssten die 2100 Euro, wenn klar ist, dass es keinen Riestervertrag mehr gibt, nicht anerkannt werden?
Vielen Dank
J. Euler
soeben erhielt ich meine Bescheiddaten zur Einkommensteuer 2025.
Folgender Sachverhalt ist für mich unklar und ich habe die Hoffnung, dass mir hier weitergeholfen werden kann:
Ich hatte bis 2024 einen Riester-Vertrag, der allerdings auf Grund der miesen Rendite seit Jahren beitragsfrei gestellt war. Somit bekam das Finanzamt vom Anbieter jedes Jahr die Daten entsprechend übermittelt.
Zusätzlich habe ich seit 2003 einen Rentenvertrag, in den ich jährlich ohne staatliche Zuschüsse einzahle. Eingetragen wird der in Zeile 47 Anlage Vorsorgeaufwand. Die Aufwände hier wurden bis dato immer anerkannt (Limit 2100 Euro), da der Rieservertrag ja nicht gefördert wurde (da keine Einzahlung).
Im Jahr 2024 habe ich den Riestervertrag nun zur Tilgung meines Hauskredits genutzt (wohnwirtschaftliche Verwendung), was auch seitens der ZfA voll akzeptiert wurde. Seitdem existiert natürlich kein Riestervertrag mehr, für den etwas ans Finanzamt gemeldet werden könnte. Im Bescheid der Riesterversicherung stand explizit, dass ich die aufgeführten Werte nicht bei der Steuererklärung angeben soll, da diese bereits ans Finanzamt gemeldet worden seien und damit entsprechend berücksichtig würden.
Nun hatte ich das zweite Jahr in Folge folgenden Satz im Bescheid stehen:
"Ich konnte nicht prüfen, ob der Abzug Ihrer Beiträge für eine zusätzliche Altersversorgung (sogenannte Riester-Rente) als Sonderausgaben günstiger ist als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, weil der Anbieter die Beitragsdaten des Ehemannes zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht elektronisch übermittelt hatte."
Im Vergleich zwischen Steuererklärung und Bescheid sind 2100 Euro für die Altersvorsorge nicht berücksichtigt worden, die Erstattung fiel dementsprechend niedriger aus.
Muss ich das Finanzamt gesondert über das Ende des Riestervertrages informieren, obwohl der Anbieter mir gesagt hat, dass ich das nicht tun soll? Müssten die 2100 Euro, wenn klar ist, dass es keinen Riestervertrag mehr gibt, nicht anerkannt werden?
Vielen Dank
J. Euler

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