Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruch-Hinweise Anlage Kind: keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruch-Hinweise Anlage Kind: keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder

    Moin Zusammen,

    nach ausfüllen aller relevanten Daten, die genauso sind wie im Vorjahr, bekomme ich diese Fehlermeldung:

    Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der Monate) gemacht.


    Im Prüfungsmodus erhalte ich aber folgenden Hinweis:
    Es sind keine Fehler vorhanden. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Eingaben und können das Formular versenden.


    Ich habe ein volljähriges Kind, welches sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann, ein Stiefkind und ein leibliches Kind. Das Stiefkind und das minderjährige leibliche Kind leben in unserem Haushalt.

    Die letzten Jahre gab es keine Fehler.

    Vielen Dank.

    LG Heiko​
    Zuletzt geändert von Leiweb; 18.05.2026, 18:39.

    #2
    Hallo Leiweb ,

    Falls diese Meldungen gelb sind, ist das nur eine Warnung oder ein Hinweis.
    Richtige Fehler würden rot dargestellt, dann könnte man auch nicht übermitteln.

    Gruß - Hans

    Kommentar


      #3
      Laut Beschreibung gibt es weder Warnungen noch Fehler, erst die Berechnung liefert den AHW.

      Klingt so, als würde sich aus den Angaben zur Berücksichtigung des volljährigen Kindes gar kein Zeitraum innerhalb des VZ ergeben, in dem das Kind zu berücksichtigen wäre. Insofern wären diese Angaben primär zu überprüfen.

      Kommentar


        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Insofern wären diese Angaben primär zu überprüfen.
        Möglicherweise hat dieses Kind während des Veranlagungszeitraums das 25. Lebensjahr überschritten.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
          Möglicherweise hat dieses Kind während des Veranlagungszeitraums das 25. Lebensjahr überschritten.
          Was bei dem Kind, das sich wegen Behinderung nicht selbst unterhalten kann, aber egal wäre, da dort die Grenze 25 nicht gilt.

          Letztendlich kommen wir ohne Kenntnis, welche Angaben gemacht wurden, nicht weiter.

          Kommentar


            #6
            Hallo Leiweb ,

            Abbruch-Hinweise Anlage Kind.....​
            Letztendlich kommen wir ohne Kenntnis, welche Angaben gemacht wurden, nicht weiter.
            Schade, dass oftmals keinerlei Reaktion des Fragestellers mehr erfolgen -
            Dabei wären wir auch sehr an Ausgang oder Ursachen interessiert.

            Gruß - Hans

            Kommentar


              #7
              Zitat von multi Beitrag anzeigen
              Was bei dem Kind, das sich wegen Behinderung nicht selbst unterhalten kann, aber egal wäre, da dort die Grenze 25 nicht gilt.
              Dass die Grenze von 25 Jahren nicht gilt, muss dem FA bekannt sein. Wenn dem FA nicht bekannt ist, dass das volljährige Kind ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten bzw. kein weitergehender Kindergeldbezug nachgeweisen wird, dann kann der 25. Geburtstag durchaus ursächlich sein. Eventuell könnte auch ein Geburtstag des volljährigen Stiefkindes ursächlich sein.

              Zitat von multi Beitrag anzeigen
              Letztendlich kommen wir ohne Kenntnis, welche Angaben gemacht wurden, nicht weiter.
              Vollkommen richtig. Zumindest ist mein neuer Beitrag ein erneuter Fingerzeig an den Fragesteller.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                Dass die Grenze von 25 Jahren nicht gilt, muss dem FA bekannt sein. Wenn dem FA nicht bekannt ist, dass das volljährige Kind ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten bzw. kein weitergehender Kindergeldbezug nachgeweisen wird, dann kann der 25. Geburtstag durchaus ursächlich sein.
                Wir sind aber nicht bei dem, was das FA weiß und warum glaubt oder nicht glaubt, sondern bei der Steuervorausberechnung von Mein Elster. Und wenn man dort in der Anlage Kind angibt, dass das Kind während des gesamten VZ sich wegen einer vor Vollendung des 25. LJ eingetretenen Behinderung nicht selbst unterhalten konnte, glaubt Mein Elster das und berücksichtigt den KFB auch dann, wenn das Kind 25 Jahre wurde.

                Hingegen bekomme ich den im Eingangspost angegebenen AHW, wenn ich in der Anlage Kind für den VZ 2025 angebe, dass sich das Kind wegen Behinderung vom 01.01.2024-31.12.2024 nicht selbst unterhalten konnte. Das merkt die Plausibilitätsprüfung, aber die Berechnung geht nicht.

                Vielleicht ist das ja des Rätsels Lösung.

                Kommentar

                Lädt...
                X