Hallo Zusammen,
mein Arbeitgeber hat in der Lohnsteuerbescheinigung für 2025 in der Zeile 9 "Versorgungsbezüge für mehrere Jahre" einen Betrag und in Zeile 10 "Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Abfindungen ..." einen Betrag eingegeben. Laut meinen Informationen sind für beide Zeilen/Beträge die Fünftel-Regelung anwendbar (zumindest seit 2025)
Ein Steuerberater, den ich heute vormittag aufgesucht habe, ist aber der Ansicht nur für den Betrag aus Zeile 10 sei die Fünftel_Regelung anwendbar und weigerte sich die Steuerklärung für mich zu erstellen (wegen unabsehbarer Probleme).
Seit 2025 wird diese Regelung ja nicht mehr vom Arbeitgeber durchgeführt, sondern der Arbeitnehmer muss dies "manuell" beantragen.
Was muss ich in Elster machen damit für beide Zeilen (9+10) die Fünftelregelung von Finanzamt auch angewendet wird?
Gruß
Reinhold
mein Arbeitgeber hat in der Lohnsteuerbescheinigung für 2025 in der Zeile 9 "Versorgungsbezüge für mehrere Jahre" einen Betrag und in Zeile 10 "Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Abfindungen ..." einen Betrag eingegeben. Laut meinen Informationen sind für beide Zeilen/Beträge die Fünftel-Regelung anwendbar (zumindest seit 2025)
Ein Steuerberater, den ich heute vormittag aufgesucht habe, ist aber der Ansicht nur für den Betrag aus Zeile 10 sei die Fünftel_Regelung anwendbar und weigerte sich die Steuerklärung für mich zu erstellen (wegen unabsehbarer Probleme).
Seit 2025 wird diese Regelung ja nicht mehr vom Arbeitgeber durchgeführt, sondern der Arbeitnehmer muss dies "manuell" beantragen.
Was muss ich in Elster machen damit für beide Zeilen (9+10) die Fünftelregelung von Finanzamt auch angewendet wird?
Gruß
Reinhold

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