Frage zur Fünftel-Regelung für das Jahr 2025

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  • Reinhold1962
    Neuer Benutzer
    • 20.05.2026
    • 0

    #1

    Frage zur Fünftel-Regelung für das Jahr 2025

    Hallo Zusammen,
    mein Arbeitgeber hat in der Lohnsteuerbescheinigung für 2025 in der Zeile 9 "Versorgungsbezüge für mehrere Jahre" einen Betrag und in Zeile 10 "Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, Abfindungen ..." einen Betrag eingegeben. Laut meinen Informationen sind für beide Zeilen/Beträge die Fünftel-Regelung anwendbar (zumindest seit 2025)
    Ein Steuerberater, den ich heute vormittag aufgesucht habe, ist aber der Ansicht nur für den Betrag aus Zeile 10 sei die Fünftel_Regelung anwendbar und weigerte sich die Steuerklärung für mich zu erstellen (wegen unabsehbarer Probleme).

    Seit 2025 wird diese Regelung ja nicht mehr vom Arbeitgeber durchgeführt, sondern der Arbeitnehmer muss dies "manuell" beantragen.
    Was muss ich in Elster machen damit für beide Zeilen (9+10) die Fünftelregelung von Finanzamt auch angewendet wird?

    Gruß
    Reinhold
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45997

    #2
    Was muss ich in Elster machen damit für beide Zeilen (9+10) die Fünftelregelung von Finanzamt auch angewendet wird?​
    Du musst einfach den Bescheinigungsabruf nutzen, was bei einer Registrierung auf die persönliche Steuer-ID automatisch erfolgen müsste.

    Es kann sein, dass du dem Finanzamt Belege zu der Abfindung vorlegen musst, aber die wird das Finanzamt bei Bedarf anfordern
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Reinhold1962
      Neuer Benutzer
      • 20.05.2026
      • 0

      #3
      Danke für die Antwort. Genau das habe ich gemacht.
      Muss ich das Finanzamt darauf hinweisen (per Anschreiben), das die Fünftel-Regelung angewendet werden soll, weil der Arbeitgeber das ja nicht mehr gemacht im letzten Jahr?

      Gruß
      Reinhold

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      • Reinhold1962
        Neuer Benutzer
        • 20.05.2026
        • 0

        #4
        Ich habe gerade mal selbst ausgerechnet wie die Steuerlast mit und ohne Fünftel-Regelung wäre (brauchte dafür aber ein Anleitung aus dem Internet).
        Wie es aussieht hat Elster das schon berücksichtigt: die angegebene Steuer bei §34 Abs. 1 EStG schien mir anfangs viel zu hoch. Stimmt aber (leider).

        Danke nochmal für die Rückmeldung.

        Gruß
        Reinhold

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Muss ich das Finanzamt darauf hinweisen (per Anschreiben), das die Fünftel-Regelung angewendet werden soll,
          Nein, das Finanzamt sieht sowohl die Versorgungsbezüge für mehrere Jahre wie die Abfindung in der Lohnsteuerbescheinigung.

          Wie es aussieht hat Elster das schon berücksichtigt:
          Die Vorausberechnung berücksichtigt die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG generell, die abschließende Entscheidung trifft allerdings dein Finanzamt.

          Früher wurde darauf auf der ersten Seite der Steuervorausberechnung ausdrücklich hingewiesen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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