Vollmacht Steuerbescheid in Papierform an Steuerpflichtigen?

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  • thoreau03
    Neuer Benutzer
    • 22.05.2024
    • 1

    #1

    Vollmacht Steuerbescheid in Papierform an Steuerpflichtigen?

    Hallo,

    ich mache die Steuererklärung für meine Mutter und habe ein Vollmacht dafür. Den Steuerbescheid möchte sie in Papierform, daher steht in der Vollmachtansicht bei Elektronischer Bekanntgabe "nein". Soweit alles okay. Nun wurde der Steuerbescheid mir zugesandt. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Steuerbescheid gleich an meine Mutter geschickt wird? Falls es die gibt, wie richte ich das ein?
    Oder kann der nur mir geschickt werden, weil ich die Steuererklärung mache?
    Wer kennt sich aus und kann helfen? Vielen Dank!
  • Beamtenschweiß
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2014
    • 3028

    #2
    Wenn du eine Zustellvollmacht für deine Mutter hast und diese auch dem Finanzamt vorgelegt wurde, dann kommt der Bescheid zu dir.
    Eine Bekanntgabe direkt an deine Mutter wäre in dem Fall sogar ein Bekanntgabemangel, welcher zu einer Verlängerung der Einspruchsfrist führen kann.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar

    • Kent
      Erfahrener Benutzer
      • 08.01.2010
      • 791

      #3
      Zitat von thoreau03 Beitrag anzeigen
      Gibt es eine Möglichkeit, dass der Steuerbescheid gleich an meine Mutter geschickt wird? Falls es die gibt, wie richte ich das ein?
      Ich mache die Steuererklärung für meine Eltern nur mit meinem persönlichen Elster-Benutzerkonto und versende von dort.
      Der Steuerbescheid kommt wie gewünscht per Post bei meinen Eltern an. Völlig unkompliziert, wozu brauche ich dann eine Vollmacht?​
      mfg. - Kent

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45984

        #4
        ... wozu brauche ich dann eine Vollmacht?​
        Hätte er zwar nicht gebraucht, man wird aber durch das Angebot auf der Webseite dazu verleitet, eine Angehörigenvollmacht zu beantragen.

        Die Mutter muss die erteilte Bekanntgabevollmacht widerrufen, im Übrige kann die Vertretungsvollmacht bestehen bleiben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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