Hallo
ich versuche die Anlage V für meine Mietwohnung zu machen.
In Zeile 15 habe ich die Mieteinnahme und in Zeile 20 die vom Mieter gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen eingetragen.
Da noch kein Abrechnung der Hausverwaltung für 2025 existiert wollte ich das gezahlte Hausgeld in die drei Posten
Da meine Mieterin die Abrechnung immer von einem Mieterverein überprüfen lässt ergibt sich eigentlich in jedem Jahr, dass ich nicht alle im Wirtschaftsplan als umlegbaren Kosten gekennzeichneten Posten, umlegen kann. Bei manchen Posten weiß ich es auch schon im voraus, dass sie ablehnt.
Aber Abschnitt 13 hat den Titel "13 - Umgelegte Kosten"
Muss ich nun teilwiese im Wirtschaftsplan als umlegbare Kosten gekennzeichnete Posten in Abschnitt 14 " 14 - Nicht umgelegte Kosten" eingeben, wenn ich schon weiß, dass ich diese wohl selber tragen muss?
Mir ist die ganze Unterscheidung zwischen Abschnitt 13 und Abschnitt 14 nicht klar.
Beides ist doch noch dem Abflussprinzip in 2025 Abfluss (d.h. Werbungskosten). Es wird von mir ja als Hausgeld gezahlt.
Der Zufluss ist die Vorauszahlung aus Zeile 20 sowie die Abrechnung für 2024 in Zeile 21
Wieso muss ich bei den Werbungskosten zwischen umlegbar und nicht umlegbar unterscheiden?
Welche Auswirkung hat es was man wo einträgt?
Vielen Dank
Hans
ich versuche die Anlage V für meine Mietwohnung zu machen.
In Zeile 15 habe ich die Mieteinnahme und in Zeile 20 die vom Mieter gezahlten Nebenkostenvorauszahlungen eingetragen.
Da noch kein Abrechnung der Hausverwaltung für 2025 existiert wollte ich das gezahlte Hausgeld in die drei Posten
- umlegbare Kosten (Abschnitt 13, Zeile 73)
- nicht umlegbare Kosten (Abschnitt 14, Zeile 76)
- Rücklagen
Da meine Mieterin die Abrechnung immer von einem Mieterverein überprüfen lässt ergibt sich eigentlich in jedem Jahr, dass ich nicht alle im Wirtschaftsplan als umlegbaren Kosten gekennzeichneten Posten, umlegen kann. Bei manchen Posten weiß ich es auch schon im voraus, dass sie ablehnt.
Aber Abschnitt 13 hat den Titel "13 - Umgelegte Kosten"
Muss ich nun teilwiese im Wirtschaftsplan als umlegbare Kosten gekennzeichnete Posten in Abschnitt 14 " 14 - Nicht umgelegte Kosten" eingeben, wenn ich schon weiß, dass ich diese wohl selber tragen muss?
Mir ist die ganze Unterscheidung zwischen Abschnitt 13 und Abschnitt 14 nicht klar.
Beides ist doch noch dem Abflussprinzip in 2025 Abfluss (d.h. Werbungskosten). Es wird von mir ja als Hausgeld gezahlt.
Der Zufluss ist die Vorauszahlung aus Zeile 20 sowie die Abrechnung für 2024 in Zeile 21
Wieso muss ich bei den Werbungskosten zwischen umlegbar und nicht umlegbar unterscheiden?
Welche Auswirkung hat es was man wo einträgt?
Vielen Dank
Hans

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