Ich habe gelesen, dass man in Fällen, in denen Einkünfte in Fremdwährung in Euro umgerechnet werden müssen, normalerweise Tageskurse verwenden muss, zum Beispiel die EZB-Referenzkurse.
Korrigiere mich bitte, falls ich falsch liege: Für Einkünfte bei IBKR, also Anlage KAP und Anlage KAP-INV, ist es verpflichtend, Tageskurse zu verwenden. Ich glaube, Tageskurse gelten auch, wenn man Einkünfte auf einem ausländischen Bankkonto erhält.
Wofür wird dann der Umsatzsteuer-Umrechnungskurs (monatlich) verwendet? Natürlich hat er mit der Umsatzsteuer zu tun, aber wie genau?
Links als Referenz:
Korrigiere mich bitte, falls ich falsch liege: Für Einkünfte bei IBKR, also Anlage KAP und Anlage KAP-INV, ist es verpflichtend, Tageskurse zu verwenden. Ich glaube, Tageskurse gelten auch, wenn man Einkünfte auf einem ausländischen Bankkonto erhält.
Wofür wird dann der Umsatzsteuer-Umrechnungskurs (monatlich) verwendet? Natürlich hat er mit der Umsatzsteuer zu tun, aber wie genau?
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