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Wieder Unklarheit mit der Vollmacht, ich bin überfordert.

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    Wieder Unklarheit mit der Vollmacht, ich bin überfordert.

    Ich habe eine Vollmacht als Angehöriger beantragt. Der Vollmachtgeber hat einen Code erhalten, und wir haben ihn eingegeben.

    Die Vollmacht wurde genehmigt. Jetzt sehe ich aber aus irgendeinem Grund, dass nur die IdNr. „aktiv“ ist, während die Steuernummer, für die wir die Vollmacht beantragt haben, „inaktiv“ ist.

    Was ist hier los?
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    #2
    Kann ein Angehöriger überhaupt ein Gewerbe vertreten, zum Beispiel ein Einzelunternehmen des Ehepartners?

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      #3
      Nach deinem Screenshot besteht eine aktive Vollmacht. Ob da als Vollmachtgeber deine Ehefrau eingetragen ist, musst du selbst wissen.

      Warum die Steuernummer inaktiv ist, kann ich dir auch nicht sagen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ich weiß auch nicht, warum die Steuernummer als inaktiv angezeigt wird. Das ist die neueste Steuernummer, die ihr mitgeteilt wurde, und die Vollmacht wurde auch erst vor ein paar Tagen erteilt.

        Die Angabe der Steuernummer ist für die Vollmacht verpflichtend, daher wurde sie dabei offenbar geprüft. Und sie wurde geprüft und die Vollmacht wurde ausgestellt — allerdings mit einer inaktiven Steuernummer.

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          #5
          Ich bin etwas verwirrt: Soll ich beim Finanzamt anrufen oder beim ELSTER-Ansprechpartner? Kann ich das auch telefonisch klären, oder ist dafür eine aufwendige Autorisierung erforderlich?

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            #6
            Und sie wurde geprüft und die Vollmacht wurde ausgestellt — allerdings mit einer inaktiven Steuernummer.
            Was da schief gegangen ist, werden wir hier im Anwenderforum m. E.nicht klären können. Du solltest dich an die in deinem Bundesland

            für ELSTER zuständige Stelle wenden. Ob das zuständige Finanzamt weiterhelfen kann, weiß ich nicht. Wohl eher nicht !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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